Frage an Gregor Gysi von Thomas A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
Ihre Ausführung zur Antwort an Herrn Pramann (09.11.2009) wundert mich doch sehr.
Art 20(2). Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 sagt:
"Niemand darf gezwungen werden, einer VEREINIGUNG anzugehören."
Hier steht nicht Verein!
Artikel 25 GG :
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor .....
Artikel 20(3) GG:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Ihre Aussage:
"Trotzdem darf ein Staat in bestimmten Fällen eine Mitgliedschaft erzwingen, z.B. auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung und in anderen Fällen."
widerspricht daher unter Berücksichtigung der Normenhierarchie und der Historie ganz klar den Gestzen!
1. GG
2. Art 25 GG
3. BGB
....
hat die höherwertige Norm den Vorrang und darf durch den Gesetzgeber nicht unterlaufen werden!
Bitte klären sie mich doch auf, wo sie Sie in den gesetzen das Recht der Legislative zur Festlegung einer Zwangsmitgliedschaft in irgend einer VEREINIGUNG ( http://www.dwds.de/?kompakt=1&sh=1&qu=vereinigung ) sehen.
Grüße
Thomas Arends