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Frage von Jacob H. •

Frage an Gregor Gysi von Jacob H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

am 10. Dezember 2008 habe ich persönlich den 60. Geburtstag der Menschenrechte gefeiert, die als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Bei der Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel gestoßen. Im Artikel Nr. 23 steht: (Zitat) - "Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit."
Das Recht auf Arbeit war in der DDR-Verfassung festgeschrieben.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht dies nicht mehr vor. Kann man hier behaupten, dass das Grundgesetz die Menschenrechte nicht vollständig umsetzt? Ist dies ein möglicher Kritikpunkt?

Mit freundlichen Grüßen,

JH.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Heine,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.11.2009.
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Aber Sie haben Recht, dass sich der Artikel 23 nicht ausreichend im Grundgesetz widerspiegelt. Es gibt in der Bundesrepublik kein Recht auf Arbeit. Andere werden das so interpretieren, dass sie behaupten, dass jeder das Recht hätte zu arbeiten, aber es niemanden gibt, der verpflichtet wäre, jeder und jedem eine Arbeit anzubieten.

Wie dem auch sei, wir werden diesbezüglich weiter streiten und kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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