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Frage von Michael P. •

Frage an Gregor Gysi von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

Ihre Antwort v. 29.10.2009 auf die Frage des Herrn Ulrich Britzelmair, ( auf der Grundlage Ihrer Antwort v. 26.10.2009 an Herrn Ebel).

Zitat Dr.Gysi: der Unterschied besteht darin, dass das Gesetz einmal die Pflichtmitgliedschaft regelt und einmal nicht:

Meine Frage dazu: Wann regelt das Gesetz bitte die Pflichtmitgliedschaft und wann nicht?

Was ist die genaue Definition dazu, wann es geregelt wird/werden muss, und wann nicht? Wer nimmmt sich hier heraus über die Köpfe von unbescholtenen Bürgern zu entscheiden, was gut und was schlecht für ihn ist? Und warum m u s s es geregelt werden? Steht die UN-Charta 20/2 ( niemand darf in eine Vereinigung gezwungen werden) nicht über allem? Was ist die genaue Definition dazu, wann es geregelt wird/werden muss, und wann nicht? Wer bestimmt, was eine Vereinigung ist und was nicht? Dann war die SED also auch keine Vereinigung und eine "Pflichtmitgliedschaft" wäre rechtens?

Ich verstehe ehrlich gesagt, Ihre Aussage nicht so recht und möchte Sie bitten sich doch etwas zu konkretisieren.

in diesem Sinne,

Michael Pramann

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Sehr geehrter Pramann,

Sie fragen mich ständig nach Begründungen für Gesetze, die ich nicht beschlossen habe. Das macht aber nichts. Trotzdem darf ein Staat in bestimmten Fällen eine Mitgliedschaft erzwingen, z.B. auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung und in anderen Fällen. Dann handelt es sich aber nicht um Vereine im Sinne der UN-Charta. In Vereinen ist die Mitgliedschaft immer freiwillig.

Jemand könnte also einen Rechtsstreit bis zum Bundesverfassungsgerichtshof oder bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte austragen, um klären zu lassen, ob sein Menschenrecht durch die Zwangsmitgliedschaft verletzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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