Frage an Gregor Gysi von Gerlinde S. bezüglich Recht
Sehr geheehrter Dr.Gysi,
deutsche Staatsanwälte ermitteln gerne gegen bestimmte Promis, wie der Fall Jan Ullrich zeigt. Ich weiss nicht, ob es sich um Profilierungssucht handelt, oder tatsächlich um Gerechtigkeitssinn. Auffalend jedenfalls ist, dass gegen manche "Promis" bei begründetem Verdacht nur zögerlich vorgegangen wird.
Meine Frage an Sie ist, ob nicht ein Gesetz existiert oder beschlossen werden kann, nach dem man auch Politiker (z.B. Westerwelle), die öffentlich "verbindliche" Wahlversprechen abgeben und dazu erklären, mit Ihrem Namen für die Umsetzung einzustehen, anderenfalls nichts zu unterschreiben, dann aber nach der Wahl total anders agieren, bestrafen kann? Ist es kein Betrug oder arglistige Täuschung zur Erschleichung eines Vorteils, wenn man sich auf diese Art in eine Regierung rein mogelt?
Gerlinde Stuhecz
Sehr geehrte Frau Stuhecz,
Ihre Nachricht vom 20.10. hat mich erreicht.
Ich denke, dass man mit den Mitteln des Strafrechts diesbezüglich nicht weiterkommt. Mich wundert nur, dass Bürgerinnen und Bürger Parteien wiederwählen, die Wahlversprechen gebrochen haben. Hier könnte doch die beste Antwort gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi