Frage an Gregor Gysi von Lehmann K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Gysi,
ich habe folgende Frage: Warum müssen Menschen, die fast 30 Jahre gearbeitet haben und unverschuldet arbeitslos wurden und eine Abfindung erhalten haben, diese erst bis zum unpfändbaren Satz aufbrauchen, ehe sie überhaupt Anspruch auf Hartz IV haben? Oder warum bekommen Leute wie ich kein Hartz IV, wenn mein Anspruch auf ALG I endet? Bei uns ist es (wie bei vielen anderen sicherlich auch) so: Ich habe fast 30 Jahre bei einem großen Telekommunikationsunternehmen gearbeitet, bis wir verraten und verkauft wurden und habe deswegen meinen Arbeitsplatz verloren. Ich erhielt eine Abfindung, jetzt erhalte ich ALG I, Mein Mann hat noch seine Arbeit, mein ältere Sohn arbeitet für sehr wenig (ca. 80,-Eur monatlicht) in einer Werkstatt für Behinderte und lebt in einer Behinderteneinrichtung, mein jüngerer Sohn studiert und erhält kein BaFög (er geht nebenbei noch arbeiten). Wir zahlen für beide Söhne Unterhalt und liegen dem Staat nicht auf der Tasche. Ich werde wahrscheinlich ab dem nächsten Jahr Arbeiten annehmen müssen, die vom Lohn her unter dem Hartz-IV-Niveau liegen. Es gibt aber (auch in meiner Verwandschaft) Leute, die noch nicht einen Tag in ihrem Leben gearbeitet haben und vom Amt Hartz IV erhalten, ich meine damit keine Kranken oder so. Junge, gesunde Leute, die keine Lust zum Arbeiten haben. Da kriege ich immer einen Hals!! Finden Sie so etwas gerecht? Werden Sie sich für eine Änderung der Hartz-IV-Gesetze einsetzen, um solche Missstände zu beseitigen? Für eine alsbaldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Kerstin Lehmann
Sehr geehrte Frau Lehmann,
Sie haben völlig Recht, dass bei Hartz IV eine unerträgliche Gleichmacherei betrieben wird. Der 27-jährige, der noch nie gearbeitet hat, bekommt ALG II. Wenn jemand ein Jahr gearbeitet hat und ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt er ein Jahr lang Arbeitslosengeld I und dann ALG II. Wenn jemand - wie Sie - 30 Jahre gearbeitet hat und ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht hat, bekommt er ebenso ein Jahr lang ALG I und danach ALG II. Das ist eine Zumutung. Nach unserer Vorstellung müssten Sie wenigstens 30 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen. Abgesehen davon sind wir für die Überwindung von Hartz IV. Wir meinen, dass es Vermittlungen geben muss, die die Qualifikation und bisherige Tätigkeit eines Menschen berücksichtigen. Auf Demütigungen muss verzichtet werden. Außerdem sollte es um eine bedarfsgerechte soziale Grundsicherung gehen.
Unerträglich ist auch, wie gering das Schonvermögen ist. Deshalb müssen Sie ja fast alles aufgeben, bevor Sie überhaupt Hartz IV empfangen können.
Auf jeden Fall versichere ich Ihnen, dass wir weiterhin energisch dagegen kämpfen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi