Frage an Gregor Gysi von Manfred K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Gysi
Mir ist zu Ohren gekommen das Arbeitsagenturen den Arbeitslosen (Hartz IV Empfänger) entgegen dem Grundgesetz mit Repressialen droht und auch durchsetzt. Damit sind zB. unter den vielen anderen Nötigungen auch die 1€ Jobs gemeint.
Ich weiß, und es wurde mir auch schon bestätigt, das die 1€ sowie 400€ Jobs,usw. aus der Arbeitslosenstatistik heraus gerechnet werden.
Im Grundgesetz steht dazu
Artikel 1 Menschenwürde
Artikel 2 Geschützte Vertragsfreiheit (Selbstbestimmungsrecht)
Artikel 14 Eigentumschutz
Artikel 11 Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit)
Artikel 12 Freie Berufswahl
Nach Artikel 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs und Pflichtarbeiten steht ja nun "Jede Art von Arbeit oder Dienstleistungen die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat ist verboten". Warum steht da nicht auch gleich: Zuwider Handlung wird geandet. Ist es möglich das der Gesetzgeber sich selbst über das Grundgesetz hinwegsetzt? Ist das Grundgesetz vielleicht einfach mal gändert worden? Was könnte man als Wähler gegen diese ganzen Ungereimtheiten unternehmen? Der letzte Satz ist mehr hypothetisch gemeint. Ich persönlich gebe jeder Partei (Person) nur eine Chance das bestehende Grundgesetz und Ihre Wahlversprechen einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Küstermann
Sehr geehrter Herr Küstermann,
Ihre Nachricht vom 17.9. hat mich erreicht. Ein Betroffener müsste den gesamten nationalen Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht durchschreiten, um die Frage der Grundgesetzwidrigkeit in dem von Ihnen aufgeworfenen Sinne klären lassen zu können.
Unabhängig davon treten wir für die Überwindung von Hartz IV ein, weil sie gleichmacherisch und demütigend organisiert ist. Ich hoffe, dass nach der Bundestagswahl der Druck von uns auf die anderen Parteien wachsen kann. Das setzt natürlich ein gutes Wahlergebnis meiner Partei voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi