Frage an Gregor Gysi von Martin M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
im Einkommensteuerrecht müssen grundsätzlich alle Bürger ihre Aufwendungen für den Beruf (z.B. Arbeitnehmer die über der geringen Jahrespauschale i.H.v. derzeit 920 Euro pro Jahr) beim jeweiligen Finanzamt belegen bzw. detailliert nachweisen.
Diese Regelung gilt nicht für Bundestagsabgeordnete. Die Damen und Herren der gesetzgebenden Staatsgewalt beziehen pro Kopf neben etwa 90.000 Euro
steuerpflichtigem Jahresgehalt zusätzlich noch eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von jährlich rund 45.000 Euro. Diese Kostenpauschale begründet sich damit, weil Bundestagsabgeordnete angeblich Aufwendungen für ihren Beruf dieser Höhe haben, die sie aber nicht belegen müssen. Nicht einen einzigen Euro davon.
Meine Fragen diesbezüglich an Sie:
1) Halten Sie das für gerecht?
2) Warum unterwerfen sich die Volksvertreter nicht denselben steuerrechtlichen Regeln, die sie den Nichtabgeordneten, sprich dem Volk, durch die Steuergesetzgebung zumuten?
3) Werden Sie sich für die Abschaffung der steuerfreien Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete, für ein faires Steuerrecht und damit für Steuergerechtigkeit einsetzen, indem Sie als Bundestagsabgeordneter mit gutem Vorbild vorangehen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Mann,
Ihre Nachricht vom 13.9. hat mich erreicht.
Das Problem ist in gewisser Hinsicht ein anderes. Die Abgeordneten müssten ja ihre Aufwendungen für die Wahrnehmung des Mandats beim Bundestag geltend machen können. Selbstverständlich wäre zu verlangen, dass sie dafür Rechnungen einzureichen hätten. Bei der Zahl der Abgeordneten bedeutete dies aber, beachtliche Kosten dafür entstehen zu lassen, dass eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Anträge und Rechnungen zu bearbeiten hätten. Vermutlich ist dadurch die Idee entstanden, dies mit einer Kostenpauschale abzugelten.
Aber Sie haben natürlich Recht, dass dies im Verhältnis zu anderen sehr vereinfacht ist und ungerecht wirkt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi