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Frage von Dipl.-Ing.(FH) Jochen R. •

Frage an Gregor Gysi von Dipl.-Ing.(FH) Jochen R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gysi,

auf die Frage von Herrn Helmuth vom 20.08.2009 antworteten Sie:

[ZITAT]
selbstverständlich muss eine zentrale Lagerung von Schusswaffen in einer Art und Weise erfolgen, dass ein Diebstahl undenkbar ist. [...]
Sicherlich muss es auch Ausnahmen geben, z. B. bei Jägerinnen und Jägern.
[/ZITAT ENDE]

Dazu habe ich zwei Fragen:

1. Denkbar ist ein Diebstahl immer, es ist nur eine Frage des Aufwands. Auch bei der Bundeswehr und den Polizeien werden immer wieder Waffen entwendet, und das obwohl sie dort hinter dicken Panzertüren und von mit automatischen Waffen ausgerüsteten Menschen bewacht aufbewahrt werden. Gerade daran sieht man, daß mit dem "Wert" der Beute auch der Aufwand steigt, den ein Verbrecher bereit ist einzugehen. Wenn Also schon bewachte Zäune, mehrere Panzertüren und mit Maschinengewehren bewaffnetes Wachpersonal keinen ausreichenden Schutz gewähren können, welche Schutzvorkehrungen schlagen Sie dann für Sportstätten vor?

2. Was bewegt Sie zu der Annahme, daß Jägerwaffen weniger Gefährdungspotential innehaben als Sportgeräte? Wenn es hier keinen Unterschied gibt, kann diese Ungleichbehandlung nicht vereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, der Sie verpflichtet sind, begründet werden.

Ich hoffe auf eine ausführliche Antwort,

mit freundlichen Grüßen,

Dipl.-Ing.(FH) Jochen Reichl

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Sehr geehrter Herr Reichl,

selbstverständlich erfordert der Schutz vor Waffendiebstählen einen bestimmten Aufwand. Diesen Aufwand sollten wir aber nicht scheuen, wenn es mehr Sicherheit geht.
Jägerinnen und Jäger brauchen Waffen zu ganz anderen Zeiten als Sportschützen. Deshalb muss hier der Kompromiss gemacht werden, dass sie nicht zu einer Zentralstelle gehen können, um nachts ihre Waffe abzuholen und sie nach der Jagd auch wieder hinzubringen. Es gibt also Gründe für eine Ungleichbehandlung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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