Portrait von Gregor Gysi
Gregor Gysi
DIE LINKE
93 %
386 / 413 Fragen beantwortet
Frage von Hannelore M. •

Frage an Gregor Gysi von Hannelore M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

zur Freude vieler Eltern wurde der Bezugskreis für das Schulbedarfspaket erweitert auf fast alle Schüler und Schülerinnen bis 25 Jahre. (ausgenommen die Azubis in dualer Ausbildung).

1 - Nun setzen sich die Beschwerden fort, dass Eltern die 100 Euro für den Schulbedarf bis heute nicht erhalten haben. Trotz schriftlicher und mündlicher Nachfragen.
2 - Einige werden gezwungen, Schulbescheinigungen für Kinder in der 2. Klasse beizubringen, ebenso für 12 Jährige. Das passiert auch in Kreisen, in denen noch Schulferien sind. Diese Familien werden die Leistung also auch nicht zum 1. September erhalten.

SGB II: § 41 (1) (…) Die Leistung nach § 24a wird jeweils zum 1. August eines Jahres erbracht. …
Bundesagentur "Fachliche Hinweise zum § 24a SGB II": Darin sind Schulbescheinigungen einmal bei der Einschulung und dann erst wieder ab Klasse 10 vorgesehen (abweichend Bundesländer mit früherem Ende der Vollzeitschulpflicht).

Meine Fragen:
Wer kann auf die Bundesagentur effektiv eingewirken, mit dem Ziel, eine umgehende Auszahlung der Leistung für den Schulbedarf durchzusetzen, sowie auf unnötige Schulbescheinigungen zu verzichten?
Beschwerden von Eltern bei der BA (Nürnberg) bleiben ohne Wirkung.

Oder müssen die Eltern in jedem einzelnen Kreis versuchen, auf die ARGE öffentlichen bzw. politischen Druck auszuüben?

Oder bleibt nur der individuelle Rechtsweg

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
H. Muskulus

Portrait von Gregor Gysi
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Muskulus,

Ihre Nachricht vom 29. 8. hat mich erreicht. Ich werde mich unverzüglich mit einem Brief an den Präsidenten der Bundesagentur für Arbeit wenden (Anlage).

Sobald hier eine Antwort eingeht, erhalten Sie Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Gregor Gysi
Gregor Gysi
DIE LINKE