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Frage von Klaus W. •

Frage an Gregor Gysi von Klaus W. bezüglich Soziale Sicherung

Gibt es einen Anspruch auf Existenzminimum auch für unterhaltspflichtige Zahlväter?

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Ich bin 50 Jahre alt und EU-Rentner und erhalte 595,- € Rente. Aus privater Vorsorge bekomme ich noch BU-Rente von 1.100,- €. Aus kleiner Nebentätigkeit erhalte ich noch 100,- € mtl. Damit habe ich gesamt fast 1.800,- €! Allerdings bin ich gegenüber 3 Kindern unterhaltsverpflichtet. Gemäß der D´dorfer Tabelle zahle ich so nach Stufe 2 mtl. ges. 788,- €. (verbleiben somit ca. 1.000,- €)
Ausgaben mtl.: Miete 530,-€ warm, GEZ, Steuerberater, Medikamente, Arzt, Strom, GEZ usw. ergeben zus. ca. 190,- €. Aufgrund meiner ländlichen Wohnlage habe ich einen 11 Jahre alten VW Golf-Diesel, der mich mtl. ca. 200,- € bei 2.000,- km mtl. (Diesel, Versich. Steuern, ohne Rep.) kostet. Ohne Fahrzeug kann ich weder einkaufen, noch Kinder besuche oder die Nebentätigkeit ausüben. Öffentl. Verkehrsmittel sind bei uns kaum vorhanden und würden auch ca. 250,- € pro Monat kosten.
Es bleiben mir also noch ca. 80,- € mtl. übrig, mit denen ich leben muss! Meine Kinder zu besuchen oder etwas kleines zu kaufen, ist nicht möglich. Zusätzlich habe ich noch mtl. 320,- € Schulden abzutragen, die vor 7 Jahren entstanden sind. Somit fehlen mir schon jeden Monat 240,- €. Gemäß dem Jugendamt werden weder meine Nebentätigkeit, noch meine Schulden anerkannt. Man teilte mir mit, ich als Rentner hätte nur einen Bedarf von 770,- € mtl. und meine Miete dürfe max. 360,- € warm betragen.

Ist dies soziale Gerechtigkeit, dass ich schlechter gestellt bin, als ein Grundsicherungsrentner, denn hier hätte ich 1.020,-€ und davon 359,- € für Eigenbedarf. (Vom Amt bezahlte 3-ZKB-Whg. wegen Besuchsrecht der Kinder und Befreiung von GEZ, Arzt, Medikamenten und Steuern). Hartz4 wäre für mich noch besser, da ich als Arbeitssuchender Anspruch auf 1.150,- € zzgl. Auto hätte, ebenfalls unterhaltsfrei wäre und ca. 450,-€ zu meiner Verfügung mit einem kleinen Nebenjob hätte.
Soll ich ein Sozialfall werden?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Walkenbach,

Ihre Nachricht vom 2. September hat mich erreicht.
Die Anforderungen, die an Sie gestellt werden, sind meines Erachtens unverhältnismäßig. Selbstverständlich haben auch Sie einen Anspruch auf ein Leben in Würde. Deshalb empfehle ich Ihnen, eine Spezialistin bzw. einen Spezialisten für Familienrecht und für Sozialrecht aufzusuchen, um die von Ihnen aufgeworfenen Fragen einer Klärung zuzuführen.

Unabhängig davon werden wir aber weiterhin für eine soziale Grundsicherung streiten, um solche Ungerechtigkeiten zu überwinden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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