Frage an Gregor Gysi von Christian L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
meine Frage bezieht sich auf die Unterstützung der ALG2-Bezieher, speziell auf die Größe der Wohnung. Wenn ich an meine Studentenzeit zurückdenke, so habe ich damals zunächst in einem Wohnheimzimmer mit 10,7qm mit Gemeinschaftsbad und Gemeinschaftsküche gewohnt, später in einer Wohnheimzimmer mit 14,9qm und eigenem Bad. Diese Zimmergrößen entsprechen, denke ich, dem allgemeinen Standard.
Wenn ich davon ausgehe, dass der Status eines ALG2-Empfänger ein vorübergehender sein soll (wie ja auch der Studentenstatus ein vorübergehender sein soll), dann frage ich mich, wieso denn Leistungsempfänger eine dreimal größere Wohnung zugestanden wird als den Studenten?
Wenn sie mir darauf ein Antwort geben könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sehr geehrter Herr Liesecke,
Bezieherinnen und Bezieher von ALG II sind keine Studenten und in der Regel auch nicht jung. Wenn ein Mann z. B. 30 Jahre als Ingenieur gearbeitet hat und dann arbeitslos wird, erhält er nach einem Jahr nur noch ALG II. Er hat so gut wie keine Chance auf Vermittlung. Weshalb sollte er wie ein Student untergebracht werden?
Weil die Bedingungen so unterschiedlich sind, plädieren wir ja auch für eine bedarfsgerechte Grundsicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi