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Gregor Gysi
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Frage von Jan R. •

Frage an Gregor Gysi von Jan R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

unser Grundgesetz ist ein Provisorium, eine Übergangsregelung. Es wurde 1949 im Auftrag der Alliierten von deutschen Beamten erstellt, jedoch nie vom Volk direkt bestätigt.

Nun ist unser Grundgesetz nicht schlecht, jedoch durchaus noch verbesserungswürdig. Auch was die nähere Ausführung einiger Punkte angeht. Insbesondere zum Beispiel Artikel 20 (2) in dem deutlich wird, dass das Volk ein Recht auf Abstimmungen hat, was meiner Meinung nach eine Demokratie, wie sie in der Schweiz vorbildlich gepflegt wird, ermöglicht.
Aber auch an anderer Stelle gibt es noch Verbesserungsbedarf, zum Beispiel was die Unbestechlichkeit von Abgeordneten betrifft. So will mir bis heute nicht einleuchten, warum ein Bundestagsabgeordneter diverse gut bezahlte Nebentätigkeiten ausüben darf, obwohl dies nachweislich (Herr Schröder und Gasprom sind ein eindeutiges
Beispiel) Einfluss auf die Entscheidungsfähigkeit dieser Abgeordneten nimmt. Davon abgesehen, dass ich nicht nachvollziehen kann, wo ein solcher Abgeordneter die Zeit dafür hernimmt. Obwohl dies den zumeist fast leeren Bundestag bei Anhörungen und Abstimmung erklärt, als auch teilweise das Versagen der Aufsichtsgremien im Zusammenhang mit der "Bankenkrise", da etliche der Aufsichtsräte eben solche Abgeordneten waren, die wohl zu wenig Zeit für den Job hatten.
Desweiteren sehe ich als einen weiteren wichtigen Punkt an, dass die Wählbarkeit von "Gruppen" eingeschränkt wird. So sind derzeit über die Hälte aller Bundestagsabgeordneten Beamte, bzw. im öffentlichen Dienst tätig. Dass eine solche Zusammensetzung eine außerordentliche Schieflage erzeugt, steht wohl außer Frage.

Kurzum: unser Grundgesetz ist durchaus sarnierungsbedürftig, zumindestens jedoch sollte es modernisiert und per
Volksabstimmung auch endlich legitimisiert werden!

Nun meine Frage:

Wie stehen Sie dazu nach Artikel 146 GG dem deutschen Volk eine neue, modernisierte und legitimierte Verfassung zu geben?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Rüther

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rüther,

der Artikel 146 hätte gerade bei der Herstellung der Deutschen Einheit angewandt werden sollen. Leider ist dies nicht geschehen. Auch später haben wir noch einen Verfassungsentwurf erarbeitet. Auch er wurde abgelehnt.

Auf jeden Fall stimme ich Ihnen zu, dass endlich Volksentscheide in Deutschland möglich werden sollten. Die Bürgerinnen und Bürger trügen eine höhere Verantwortung, könnten Bundestagsabgeordnete ganz anders binden.

Wir haben darüber hinaus beantragt, dass Abgeordnete nicht in Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen tätig sein dürfen. Auch dies wurde abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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