Frage an Gregor Gysi von Horst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Das Landesverfassungsgericht wies am 21.April d.J. die Verfassungsbeschwerde von 184 Gemeinden zurück, die gegen die vom Landtag Sachsen-Anhalt beschlossene "Reform" geklagt hatten. Jetzt droht unserer Gemeinde die Zwangseingemeindung nach Weißenfels. Für mich steht fest, dass diese sogenannte Gebietsreform die in Jahrhunderten gewachsene Identität unserer Dörfer, Landstädte und Gemeinden zerstört. Die Interessen der Bürokratie wurden wieder einmal über die Interessen der Bürger gestellt. Vor allem aber dient diese "Reform" durchsichtigen partei- politischen Interessen.
1. Verletzung des Prinzips der Gemeindeautonomie
Meines Wissens nach ist das Recht auf Selbstverwaltung einer Gemeinde ein natürliches Recht, in das der Staat grundsätzlich nicht eingreifen darf. Die kommunale Aktivität der Bürger einer Gemeinde ist m.E. Ausdruck des gemeinsam individuellen Selbstbestimmungsrechtes, das sich aus der Würde des Menschen ergibt und die ist laut Artikel 1 GG unantastbar. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei dieser "Rechtssprechung" die "Zielstellung des Gesetzgebers" eine wichtige Rolle spielte. Ganz nach dem Motto:" Im Zweifelsfall für die Macht!"
2. Verletzung des Prinzips der Demokratie
Das Landesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung dem "Gemeinwohlprinzip" einen höheren Rang eingeräumt als dem "Demokratieprinzip". Das verstößt gegen Artikel 20 GG, wonach die Gewalt vom Volke ausgehen soll. 808 von 1.059 Einwohner unserer Gemeinde haben mit ihrer Unterschrift gegen die Gebietsreform gestimmt. Diese Bürgerwille wurde einfach missachtet.
3. Verletzung des Prinzips des Traditionsschutzes
1.200 Jahre Burgwerben sollen gelöscht werden.
Wir, die Bürger der Gemeinde Burgwerben wollen, gegen dieses Urteil gerichtlich vorgehen.
Welchen Verfahrensweg empfehlen Sie uns, Herr Dr. Gisy?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Sitt
Bürger von Burgwerben
Sehr geehrter Herr Sitt,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. Mai.
Mit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ist der Rechtsweg leider erschöpft. Ich bedaure, Ihnen keinen anderen Bescheid geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi