Frage an Gregor Gysi von Georg W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Gysi,
ich möchte Ihnen noch einmal Fragen stellen, zu Ihrer Antwort vom 3.3.09.
Erst einmal finde ich es schön, dass Sie mir nicht grundlegend widersprechen – Ihre Bedenken scheinen mehr technischer Natur zu sein.
Sie schreiben, dass man das Bankgeheimnis aufheben müsste, wenn man eine so genannte Umlaufsicherungsgebühr (USG) auf Kontobestände erheben möchte. Für die heutigen Banker ist es doch ein leichtes mir die Kontogebühren von meinem Konto abzuziehen, um damit ihre Gewinne zu erhöhen (was ich grundsätzlich gar nicht in Frage stellen möchte). Wenn es nun um die USG geht, die natürlich an den Staat gehen muss, wäre doch allein entscheidend wie viel die Bank am Ende eines Tages auf Ihren Kundenkonten hat.
Beispielrechung: Bank X hat drei Kunden: Müller (1000.- Euro auf dem Konto), Maier (1500,- Euro) Schmidt (500.-Euro). Die USG würde 2% pro Jahr betragen.
Das wären am Tag Y von Müller 0,05 Euro, von Maier 0,08 und von Schmidt 0,03 Euro. Die Bank X überweist nun aber die Summe all Ihrer Kunden an das Finanzamt, in unserem Beispiel wären das stolze 16 Cent. So bleibt das Bankgeheimnis gewahrt und die USG sorgt dafür, dass Geld nicht zu horten ist, sich dem Geldkreislauf also nicht entziehen kann. Macht das Sinn? Glauben Sie immer noch, dass wenn mal auf Giralgeld eine Gebühr erheben würde das Bankgeheimnis aufheben müsste?
Noch einfacher ist es bei den Geldscheinen: Diese könnten nach einer gewissen Zeit ungültig werden. Z.B. durch ein Ablaufdatum auf dem Schein – dann müsste der Schein gegen eine geringe Gebühr umgetauscht werden. Dies wird tagtäglich bei vielen Regiogeldprojekten erfolgreich praktiziert.
Mich würde interessieren, ob ich nun ihre letzten Zweifel gegenüber diesen, so genannten freiwirtschaftlichen Ideen, zerstreut habe. Wie kritisch stehen Ihre Parteigenossen dem Thema Zins und Zinseszins gegenüber? Wie hoch schätzen Sie, ist die Möglichkeit mit diesem Thema ihre politischen Gegner im Wahlkampf zu überraschen?
MfG
Georg Weisfeld
Sehr geehrter Herr Weisfeld,
herzlichen Dank für Ihre weitere Nachricht vom 30. April.
Ich habe mir erlaubt, Sie an Prof. Schui mit der Bitte um Beantwortung weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi