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Frage von Bernd B. •

Frage an Gregor Amann von Bernd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Amann,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes habe ich eine Frage.

Bei der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, dessen Mitglied Sie sind, hat der Sozialverband VdK Deutschland zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes u.a. folgendes ausgeführt:

„…Gewahrt bleiben muss deshalb für den Bürger insbesondere der niederschwellige kostenfreie Zugang zum Sozialgericht, die zulassungsfreie Beibehaltung von zwei Tatsacheninstanzen und eine größtmögliche Waffengleichheit gegen Verwaltungsträger, die an personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen überlegen und im Hinblick auf vorgegebene Einsparungsziele in den Haushalten in ihren Entscheidungen nicht unabhängig sind. …“

Diese Forderung des VdK finde ich äußerst wichtig, da ich selbst erleben muss, wie chancenlos ich als einzelner Bürger gegenüber der spezialisierten Verwaltung bei immer komplizierteren und unüberschaubaren Rechtsnormen bin. Da werden trickreich hinter dem unüberschaubaren Geflecht der Rechtsnormen vorgegebene Einsparungsziele rechtswidrig durchgesetzt. Dokumentiert habe ich das in meinem Blog. Gerne übermittle ich Ihnen die Internetadresse dazu.

Unterstützen Sie die von mir zitierte Forderung des VdK Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen

Böer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böer,

ja, ich stimme mit den von Ihnen zitierten Forderungen des VdK Deutschland überein. Das "Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtgesetzes" trat am 1. April 2008 in Kraft und sieht eine Erhöhung der Verfahrensgeschwindigkeit der Sozialgerichte und Landessozialgerichte sowie eine Straffung des sozialgerichtlichen Ablaufs vor. Diese Maßnahmen sind gerade im Sinne der Betroffenen wichtig, da sie den Bedürfnissen dieser nach einem ausgewogenen und schnellen Verfahren entsprechen. Die Gerichtsbarkeiten werden im Sinne des VdK und der SPD nicht zusammengelegt und auch das sozialgerichtliche Verfahren bleibt weiterhin gebührenfrei.

Ebenso setzt sich die SPD momentan in den zuständigen Ausschüssen dafür ein, dass die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe in gerichtlichen Verfahren kostenfrei und im bisherigen Umfang zugänglich bleiben. Es muss ein wirksamer, kostenfreier Rechtsschutz für jeden Bürger gewährleistet sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Amann, MdB