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Frage von Arthur D. •

Frage an Gregor Amann von Arthur D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Amann

durch die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Änderung der BeschV ist es internationalen Konzernen jetzt möglich, Mitarbeiter aus dem Ausland für einen Zeitraum bis zu 3 Monaten in Deutschland ohne Zustimmung / Überprüfung durch die Agenturen für Arbeit zu beschäftigen. Damit ist de facto die Möglichkeit gegeben, jederzeit ausländische Billigarbeitnehmer für Projektarbeit nach Deutschland zu holen.

Bereits jetzt werden in vielen Bereichen, insbesondere der IT Branche und im Backoffice große Bereiche ins Ausland (Indien, Indonesien, China) outgesourct. Die Entwicklung der indischen IT Branche und die Zahl der bspw. in Chennai oder Mumbai ausgestellten Visa ist ein Beleg für den derzeitigen Umfang der Projekte. Bisher war sichergestellt, dass zumindest die in Deutschland tätigen ausländischen Mitarbeiter ordnungsgemäß, d.h. auf deutschem Niveau entlohnt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden mussten, so dass deutsche Anbieter zumindest für den in Deutschland notwendigen Arbeitsanteil konkurrenzfähig blieben.

Durch die Änderung können die Outsourcingprojekte jetzt ohne Überwachung durch die Behörden abgewickelt werden, da die ausländischen Mitarbeiter auf Schengenvisa eingearbeitet werden können und wohl auch auf der ausländischen Payroll verbleiben können, d.h. nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen sind. Dem "Import" von Billigarbeitnehmern für Projektarbeit sind damit keine Grenzen mehr gesetzt.

Es ist zu erwarten, dass durch diese Gesetzesänderung sowohl in nicht unerheblichen Maße Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet werden und – durch den Verbleib der ausländischen Konzernangehörigen auf der ausländischen Payroll – auch den Sozialversicherungsbehörden in erheblichen Maße Beitragszahlungen wegfallen.

Sehen Sie eine Möglichkeit hier noch regulierend einzugreifen?

Mit freundlichen Grüßen

A. Dunsterville

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Sehr geehrter Herr Dunsterville,

die von Ihnen angesprochene Neuregelung der Beschäftigungsverordnung, die zum 1. 1. 2009 in Kraft trat, hat das Ziel, den Zuzug qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland zu erleichtern. Denn alle Experten sind sich darin einig, dass Deutschland zunehmend, zumindest in einigen Bereichen, unter einem Fachkräftemangel leidet. Die Ursachen dafür, auch das muss gesagt werden, liegen auch in der Personalpolitik vieler Unternehmen in den vergangenen Jahren, die Fachkräfte lieber in den Vorruhestand geschickt als weitergebildet und zu wenig Nachwuchskräfte ausgebildet haben. Gerade bei diesen beiden letzten Punkten ist die Bundesregierung ebenfalls aktiv und erste Erfolge zeichnen sich auch schon ab.
Dennoch ist auch die Neuregelung der BeschV sinnvoll. Damit wird der deutsche Arbeitsmarkt für Akademiker aus Drittstaaten für alle Branchen geöffnet, wobei die Vorrangprüfung, also ob die gewollte Neubesetzung deutsche Bewerber oder Bewerber aus der EU verdrängt, in Kraft bleibt. Außerdem dürfen die Arbeitsbedingungen nicht schlechter sein als für vergleichbare deutsche Beschäftigte. Für Absolventen deutscher Auslandsschulen, die bei uns eine qualifizierte Ausbildung absolvieren möchten, entfällt die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur (BA), d. h. der Aufenthaltstitel kann ohne Einschaltung der BA von der Ausländerbehörde erteilt werden. Der Zugang zu einer sich daran anschließenden Beschäftigung wird ebenfalls durch Verzicht auf Vorrangprüfung erleichtert.
Und in diesem Zusammenhang bedarf es auch keiner Zustimmung der BA, wenn ein international agierender Konzern zum Zwecke der betrieblichen Weiterbildung (und nur dazu !) im inländischen Konzernteil für bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres ausländische Fachkräfte beschäftigt. Projektarbeit (statt Weiterbildung) wäre also gesetzeswidrig. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist nicht zuletzt auch die Aufgabe der Tarifpartner in den betroffenen Unternehmen (Betriebsrat und Gewerkschaften).

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann, MdB