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Frage von Jörg K. •

Frage an Gregor Amann von Jörg K. bezüglich Soziale Sicherung

Betreff: Deutscher Grundbesitz für Türken

Sehr geehrter Herr Amann,

wissen Sie ob es stimmt, dass Türken, die in Deutschland leben, ein Haus bauen wollen, bzw. ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten, sich Geld von der türkischen Staatsbank in Frankfurt in Form eines Kredits holen können. Dabei müssen die türkischen Kreditnehmer bei Vertragsabschluss unterschreiben, dass sie, falls sie das Haus oder die Wohnung verkaufen müssen oder möchten dies nur an Türken verkaufen dürfen und sollte der Kreditnehmer insolvent sein, fällt der Grund und Boden in den Besitz des türkischen Staats?
In unserer unmittelbaren Umgebung entwickelt sich ein Fall, der nur diesen Schluss zuläßt.
Für eine Antwort wäre nicht nur ich Ihnen sehr dankbar.

Jörg Kluth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kluth,

auf Ihre Frage hin habe ich mich an die türkische Staatsbank in Frankfurt gewandt. Dort wurde mir versichert, dass Ihre Vermutung nicht richtig ist und es keine derartigen Geschäftspraktiken gebe. Darüber hinaus habe ich mich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkundigt, ob dort ähnliche Fälle bekannt sein, auch das konnte nicht bestätigt werden.

Sollte sich in Ihrem Bekanntenkreis ein Fall zeigen, der Ihre Vermutung begründet, so kann sich der oder die Betroffene mit den entsprechenden Vertragsunterlagen an die Beschwerdestelle der BaFin wenden. Dort können die betroffenen Vertragsklauseln überprüft und auf rechtswidrige Bestimmungen hin kontrolliert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gregor Amann, MdB