Frage an Gregor Amann von Alexander B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Amann,
bitte erläutern Sie Ihre Haltung zu den Auswir-kungen des § 7 Abs. 5 ALGII. In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass junge Menschen in Ausbildung und mit eig. Wohnung kein ALGII ergänzend erhalten. Nur darlehensweise kann auf Antrag ALGII gewährt werden. Somit stehen diese jungen Leute schlechter, als 1€-Jobber oder untätige junge Menschen. Wie ändern Sie das?
Sehr geehrter Herr Brach,
Sie haben vollkommen recht! Die Gesetzeslage ist genau so, wie von Ihnen beschrieben. Natürlich fördert die existierende Regelung weder die Selbstständigkeit von jungen Menschen noch ihre Motivation, sich um eine Ausbildung zu bemühen. Ich betrachte das als einen Fehler und trete dafür ein, dass diese Regelung möglichst schnell korrigiert wird. Der Frankfurter Sozialdezernent Franz Frey (gleichzeitig auch SPD-Vorsitzender in Frankfurt) hat übrigens den Deutschen Städtetag und den Hartz IV-Ombudsrat bereits im Dezember letzten Jahres schriftlich auf dieses Problem hingewiesen und auch der Parteitag der Frankfurter SPD hat im Frühjahr diesen Jahres, mit meiner Stimme, eine entsprechende Änderung dieses Gesetzes gefordert. Und es gibt dazu auch bereits Initiativen auf Bundesebene. Sollte ich am 18..9. zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden und die Gesetzeslage ist in diesem Punkt dann immer noch unverändert, werde ich vehement für eine entsprechende Korrektur dieser Regelung eintreten!
Mit freundlichen Grüßen,
Gregor Amann