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Frage von Andreas T. •

Frage an Gregor Amann von Andreas T. bezüglich Soziale Sicherung

Herr Amann, warum liegt die Rentenreserve unter Rot-Grün bei nur noch zwei Tagen? Als Rot-Grün 1998 die Bundesregierung übernommen hat, lag die Rentenreserve noch bei vier Monaten.

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Sehr geehrter Herr Tümmler,

die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Einnahmen müssen genau so hoch sein wie die notwendigen Ausgaben. Neben den Mitteln des Bundeszuschusses finanziert sich die Rentenversicherung aus den Beiträgen der Versicherten in der Weise, dass im jeweiligen Vorjahr ein Beitragssatz festgelegt, der unter den Annahmen der Lohnentwicklung und der Zahl der Beitragszahler im nächsten Jahr die notwendigen Einnahmen erbringt. Die Schwankungsreserve hat dabei die Funktion eines „Notgroschen“. Sie dient dazu, die Zahlungsfähigkeit der Rentenkassen auch dann zu sichern, wenn die Einnahmen und Ausgaben sich ungünstiger als prognostiziert entwickeln. Reicht auch die Schwankungsreserve nicht aus, wird der Fehlbetrag direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Da die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sich schlechter entwickelt hat als erwartet und die Unternehmen übertarifliche Leistungen wie z.B. das Urlaubsgeld vielfach abgebaut haben, ist die beitragspflichtige Bruttolohn- und -gehaltssumme geringer, so dass auch die Beitragseinnahmen geringer sind.
Die Bundesregierung stand daher vor der Alternative, die sogenannte Schwankungsreserve zu reduzieren oder den Beitragssatz anzuheben; im Sinne von Wachstum und Beschäftigung wäre die Beitragssatzanhebung die schlechtere Lösung gewesen. Übrigens lag der Beitragssatz zum Zeitpunkt des Regierungsantritts der SPD im Jahr 1998 bei 20,3% lag; mehrere Jahre in Folge ist er nun bei 19,5% stabil geblieben.
Die Reduzierung der Schwankungsreserve, die zum Jahresende wieder bei 0,2 Monatsausgaben, wie gesetzlich vorgeschrieben, liegen wird, ist dabei sowohl für die Rentnerinnen und Rentner als auch die Beitragszahler eigentlich irrelevant: Die Renten werden in jedem Fall pünktlich und in voller Höhe ausgezahlt, und auch die Rentenanwartschaften der jetzigen Beitragszahler werden hiervon nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann