Frage an Gregor Amann von Stefan F. bezüglich Recht
Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Da es auch noch an der Durchführungsverordnung fehlt, wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt - soll der Föderalismus soweit gehen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz!
Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Frank
Sehr geehrter Herr Frank,
ich kann verstehen, dass sie als Privatpilot nicht begeistert sind, sich einer, auch noch kostenpflichtigen, Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu müssen. Ihre in Ihrer Frage geäußerte Auffassung teile ich jedoch nicht. Nicht nur wegen der Vorfälle am 11. September ist klar, dass der Flugverkehr insgesamt ein unter Sicherheitsaspekten, insbesondere was die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus angeht, sehr sensibler Bereich ist. Auch Vorfälle hier in Deutschland, wie der Fall des Privatfliegers der vor einiger Zeit zwischen den Hochhäusern Frankfurts kreiste, oder der Fall des Privatfliegers, der sein Flugzeug vor wenigen Tagen zwischen Bundeskanzleramt und Reichstag zum Absturz gebracht hat, machen deutlich, dass an die persönliche Zuverlässigkeit von Piloten unter Sicherheitsaspekten erhöhte Anforderungen zu stellen sind. Ich sage nicht, dass damit die Gefahr von Anschlägen aus der Luft ausgeschlossen werden kann, ein gewisser Beitrag zu mehr Sicherheit ist diesen gesetzlichen Regelungen aber nicht abzusprechen. Das hat im übrigen nichts damit zu tun, dass jedem Privatflieger per se unterstellt wird, ein potentieller Terrorist zu sein. Aber es ist nun einmal so, dass mit einem Luftfahrzeug erheblich mehr Unheil gestiftet werden kann, als mit einem anderen Fortbewegungsmittel. Was Ihren Hinweis angeht, dass die Regelung in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird, kann dies nach den von mir eingeholten Informationen nur für die Höhe der zu erhebenden Gebühren zutreffen. Eine bundesweit geltende Durchführungsverordnung ist meines Wissens nach beim zuständigen Bundesinnenministerium in Vorbereitung und wird bald ergehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gregor Amann