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Gregor Amann
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Gregor Amann von Wolfgang R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Amann,
wie sieht denn jetzt das weitere Vorgehen der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf "Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" aus? Wird es weitere Beratungen in den Ausschüssen und Fraktionen über den Inhalt geben? Oder wird der Entwurf unverändert eingebracht, zur Abstimmung gestellt um dann das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungskonformität entscheiden zu lassen?

Ich persönlich wurde durch eine Presseveröffentlichung der renommierten Gesellschaft für Informatik (www.gi-ev.de) auf den Inhalt dieses Gesetzentwurfes aufmerksam und war entsetzt als ich auch bei der Lektüre der Gesetzesentwürfe die Einschätzung der gi bestätigt sah.

Viele Grüße aus dem Nordend

Wolfgang Ruth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ruth,

der offizielle Zeitplan ist im Moment (noch), dass das von Ihnen genannte Gesetz Mitte Juni (25. KW) im Bundestag beschlossen werden soll. In der derzeitigen Fassung ist der vorliegende Gesetzesentwurf aber für die SPD nicht zustimmungsfähig. Deshalb wird momentan in der Koalition über entscheidende Änderungen verhandelt. Vom Ausgang dieser Verhandlungen hängt ab, ob und wann tatsächlich über den Gesetzesentwurf abgestimmt wird - Ausgang im Moment noch völlig offen.

Zur Klarstellung: Auch ich bin der Auffassung, dass Kinderpornografie (also die Darstellung sexueller Handlungen an und mit Kindern und somit gleichbedeutend mit der Vergewaltigung von Minderjährigen) hart bekämpft werden muss. Bei der gestrigen Anhörung im Bundestag war sich die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen einig, dass die Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten und wenn das nicht möglich ist, zumindest das Erschweren des Zugangs zu solchen Seiten, eine (wenn auch nicht die einzige!) sinnvolle Maßnahme gegen Kinderpornografie sein kann - wenn sie auf rechtsstaatlicher Grundlage und unter Beachtung bestimmter Kriterien erfolgt. Also müssen wir Abgeordnete abwägen zwischen der notwendigen Bekämpfung kinderpornografischer Darstellungen (welche die Menschenwürde der betroffenen Kinder auf grausame Art und Weise missachtet) und den mit der Abwehr dieses Verbrechens verbundenen Eingriffen in Grundrechte (Meinungs- und Informationsfreiheit). Auch das Internet kann kein Freiraum sein für Verbrechen, aber schwerwiegende Eingriffe in Bürgerrechte können m.E. nur mit sehr gewichtiger Begründung und nur mit gesetzlicher Grundlage in einem rechtsstaatlichen Verfahren vorgenommen werden. Hier versucht die SPD momentan deutliche Verbesserungen durchzusetzen, andernfalls wird das Gesetz jedenfalls meine Zustimmung nicht bekommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann, MdB