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Frage von Root W. •

Frage an Gregor Amann von Root W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Amman,

auf Ihren Wahlplakaten habe ich folgendes gelesen : "Für den Kündigungsschutz-gegen die Willkür"

Aber es war doch Ihre Regierung, die den Kündigungsschutz für eine große Gruppe von Arbeitnehmern abgeschafft hat ? (Ab 01.01.2004 gilt der Kündigungsschutz nicht mehr für Betriebe ab 5 , sondern ab 10 Arbeitnehmern.)

Warum Drucken Sie solche Plakate, wenn Sie das Gegenteil von dem Tun, was sie sagen ?

Grüße Root Weibert

PS: Diesmal Wähle ich Linkspartei - Bis Ihr endlich aufwacht !

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr oder Frau Weibert,

da mir persönlich das Thema Kündigungsschutz sehr wichtig ist, beantworte ich Ihre diesbezügliche Frage sehr gern.
Es ist richtig, dass seit dem 1.1.2004 der gesetzliche Kündigungsschutz erst ab einer Betriebsgröße von 10 Arbeitnehmern gilt (vorher: fünf). Die rot-grüne Regierung hat dies geändert, um die Rahmenbedingungen für den Mittelstand, genauer: für Kleinst- und Kleinbetriebe, zu verbessern. Ich glaube, es ist leicht nachzuvollziehen, dass der Kündigungsschutz bei Kleinbetrieben eine viel größere Belastung und vor allem ein stärkeres Einstellungshemmnis darstellt als bei Großunternehmen. Falsch ist aber Ihre Behauptung, wir hätten damit den Kündigungsschutz "für eine große Gruppe von Arbeitnehmern abgeschafft". So gilt beispielsweise die neue Regelung erst für Einstellungen ab dem 1.1.2004, m.a.W. für alle Angestellten und Arbeiter, die vor diesem Stichtag eingestellt wurden, ändert sich gar nichts.
Damit ist aber nun die Grenze dessen erreicht, was beim Kündigungsschutz möglich ist. Eine weitere Einschränkung des Kündigungsschutzes ist weder für die SPD allgemein noch für mich persönlich akzeptabel, denn der Kündigungsschutz ist mehr als nur ein ökonomischer Wert oder ein betrieblicher Kostenfaktor. Er gibt den Beschäftigten Sicherheit und Planungsmöglichkeiten für ihr Leben. Der Kündigungsschutz ist aber auch mehr als nur ein Schutz vor dem Arbeitsplatzverlust. Mit dem Kündigungsschutz steht und fällt die Möglichkeit des Arbeitnehmers seine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und nicht zuletzt seine kollektiven Rechte, insbesondere aus der Betriebsverfassung, geltend zu machen. Kurz: wir Sozialdemokraten stehen sehr wohl ein für das, was wir sagen und plakatieren, nämlich: keine weitere Einschränkung des Kündigungsschutzes!
Die CDU hingegen möchte den Kündigungsschutz für alle Unternehmen mit bis zu 20 Angestellten abschaffen und die FDP strebt dies sogar für eine Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern an. Bei einer betrieblichen Anwendungsschwelle von 20 wären rund ein Drittel aller Arbeitnehmer in über 90% der Betriebe ohne allgemeinen Kündigungsschutz. Bei einer Anwendungsschwelle von 50 wären es fast 45% aller Arbeitnehmer in 96% der Betriebe.

Wenn viele Menschen so denken (und wählen) wie Sie, liebe/r Herr/Frau Weibert, dann fürchte ich, dass SIE es sein werden, der/die nach dem 18. September aufwachen wird - und dann ganz erstaunt feststellen muss, dass es in Wirklichkeit CDU und FDP sind, welche Arbeitnehmerrechte in großem Stil einschränken und abbauen und nicht die SPD!

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann