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Götz-Peter Lohmann
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Frage von Erich S. •

Frage an Götz-Peter Lohmann von Erich S. bezüglich Recht

In der Verfassung, Artikel 3 und in der „Menschenrechts-Charta“ Artikel 2, wird gefordert, niemand wegen seiner … Herkunft … zu benachteiligen ….
Wir sehen in den bestehenden – vielleicht bis zu einem bestimmten Termin vertretbaren -Gesetzen, wo für die Ost-Bevölkerung andere Leistungen festgeschrieben sind, als für Westdeutsche und integrierte Ausländer, eine Benachteiligung und damit die Verletzung des Grundgesetzes und der Charta der Menschenrechte und – da kein Ende abzusehen ist – auch eine Diskriminierung.
Entweder müssen die „Ost-Gesetze“ verschwinden oder folgender Passus in die Verfassung aufgenommen werden:
„Der Gleichheitsgrundsatz gilt für alle Deutschen und integrierten Ausländer voll, für ehemalige DDR-Bürger aber nur eingeschränkt“.

Würden Sie beitragen, dieses Problem zu lösen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scheider,

der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz gebietet nicht, alle tatsächlichen Unterschiede in den Lebensverhältnissen der Menschen auszugleichen, zumal dies ohnehin nicht geht. So gibt es auch in den "alten" Bundesländern Regionen mit unterschiedlicher Wirtschaftskraft und unterschiedlichen Zukunftschancen. Das wird sowohl im Länderfinanzausgleich als auch bei der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme berücksichtigt. Das bedeutet nicht, dass bei der Herstellung der deutschen Einheit nicht massive Fehler gemacht wurden. Diese Fehler nachträglich zu korrigieren, dürfte kaum gelingen. Wer aber schon 1990 vor diesen Fehlern warnte, wurde als "Bedenkenträger" abgetan, während der damalige Bundeskanzler den Menschen "blühende Landschaften" versprach. Dafür wurde er gewählt. Dann wurden die Arbeitsplätze vernichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Götz-Peter Lohmann