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Gökay Akbulut
DIE LINKE
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Frage von Benjamin T. •

Frage an Gökay Akbulut von Benjamin T. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Akbulut,

auf Ihrer Webseite lese ich anlässlich des Internationalen Frauentages 2018: „[...] sei es bei der Arbeit, der Aufteilung häuslicher Pflichten oder bei der politischen Repräsentanz - noch immer werden Frauen strukturell benachteiligt“. Und eigentlich hatte ich den Text so verstanden, dass Sie das nicht begrüßen. Dann erfahre ich allerdings, dass die Linke im Bundestag am 15.3. einen Antrag einbringen möchte, der die Doppelresidenz, die auch das Europaparlament zusammen mit anderen Maßnahmen gefordert hat, um die menschenrechtswidrige Situation an deutschen Familiengerichten zu entschärfen, als bevorzugten Standard verhindern soll. Daher meine Frage: Meint die Linke tatsächlich, dass sie strukturelle Benachteiligung von Frauen (erwähnt wurde bei Ihrer Stellungnahme beispielsweise das sog. Gender Pay Gap) dadurch bekämpfen kann, dass sie ausgerechnet diejenigen Männer bekämpft, die zu einer gerechteren Aufteilung häuslicher Pflichten bereit sind? Wieso sollte sich am Status Quo etwas ändern, wenn man, wie die Linke, alte, längst überholt geglaubte Geschlechterrollenbilder festzementieren möchte? Ich verstehe es wirklich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
B. T.

PS.: eine sehr gute Begründung, warum die Doppelresidenz strukturelle Benachteiligung von Frauen beseitigen hilft, liefert der Verband berufstätiger Mütter: http://vbm-online.de/stellungnahme-reaktionen-doppelresidenz/

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2018, die ich wie folgt beantworten möchte:
Sie beziehen sich bei Ihrer Frage auf einen Antrag meiner Fraktion zum sog. Wechselmodell bei der Kinderbetreuung. Die FDP möchte das Wechselmodell gesetzlich festschreiben, wir hingegen sind der Auffassung, dass dies nicht gegen den Willen des Kindes und nicht in Fällen von häuslicher Gewalt gegen Mutter und Kind geschehen darf. Unser Vorschlag geht dahin, an deutschen Familiengerichten darauf hinzuwirken, dass das Wechselmodell gerade nicht verbindlich, sondern immer nur in Abwägung der Einzelfallprüfung angeordnet werden darf. Für uns als LINKE steht in jedem Fall das Kindeswohl im Mittelpunkt der familienrechtlichen Betreuungssituation.
Eine von Ihnen angedeutete 'Bekämpfung' derjenigen Männer, die zur gerechteren Aufteilung häuslicher Pflichten bereit sind, steht uns völlig fern und ist auch nicht Gegenstand unseres Antrages.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Gökay Akbulut, MdB"

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