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Gisela Splett
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Frage von Manfred H. •

Frage an Gisela Splett von Manfred H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

in den letzten Tagen sind mir zwei Themen besonders ins Auge gesprungen die den Bundestag betreffen.

Zum ersten wurde beschlossen, dass Unternehmen die viel Energie konsumieren vom Netzentgelt befreit werden, was dazu führt, dass der Verbraucher ab 2012 die 500 Millionen Euro zusätzlich schultern muss. Wie kam es dazu und durch welche Entscheidungsgremien wurde das abgesegnet?

Zum Zweiten ist geplant oder sogar schon beschlossen, da bin ich mir nicht sicher wegen des mangelnden Informationsflusses, die Mehrwertsteuer für Kreuzfahrten in deutschen Gewässern von 7% auf 19% zu erhöhen. Da in meinen Augen Kreuzfahrtschiffe, speziell Flusskreuzfahrtschiffe welche naturgemäß in deutschen Gewässern fahren, nichts anderes als schwimmende Hotels sind, sollten sie steuerlich auch nicht anders behandelt werden als immobile Hotels. Aber vermutlich geht es mal wieder darum einer aufstrebenden Branche in die Tasche zu greifen, da sie keine ausreichende Lobby hat. Meine Frage ist wie und vor welchem rechtlichen Hintergrund und welchen rechtlichen Mitteln kommt es zu so einer Entscheidung?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Honka,

mit dem Thema Netzentgeltbefreiung war ich nicht befasst und kann Ihnen deshalb hierzu auch keine Auskunft geben.
Bezüglich der Frage der Mehrwertsteuer bei der Beförderung von Personen mit Schiffen geht es um die Frage, ob die bisherige Umsatzsteuerermäßigung verlängert werden soll. Seit 1984 gilt für die Beförderung von Personen mit Schiffen eine Übergangsregelung, die mehrfach verlängert wurde. Für alle anderen Beförderungsmittel gilt schon heute bei Beförderungsstrecken von über 50 km der normale Mehrwertsteuersatz. Insoweit würde es sich bei einer Nichtverlängerung der Ermäßigung auch nur um eine Angleichung an die Bedingungen handeln, die bei anderen Verkehrsmitteln schon gelten. Es geht also nicht um den Vergleich mit Hotels, sondern um die Frage, welche Regeln bei der Beförderung von Fahrgästen gelten.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett