Frage an Gisela Splett von Jens M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Dr. Splett,
mich würde interessieren, wie Sie zum Thema Zivilklausel am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) stehen.
Darüber hinaus habe ich eine praktische Frage zu diesem Thema: Der KIT-Gründungssenat hat ja nunmehr die Gemeinsame Satzung des KIT beschlossen. Eine Zivilklausel war meines Wissens von studentischer Seite angestrebt worden, ist aber nicht Teil der verabschiedeten Satzung geworden.
Nun bedarf die Gemeinsame Satzung der Genehmigung durch das Wissenschaftsministerium. Wissen Sie, wie schnell so etwas geht? Wird dies noch unter Leitung des scheidenden Ministers Prof. Dr. Frankenberg geschehen?
Falls nein: Sehen Sie eine Möglichkeit, dass das Wissenschaftsministerium im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf einer solchen Zivilklausel besteht?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
unser Wahlprogramm enthält die Aussage, dass wir die Einführung von Zivilklauseln in den Satzungen der Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen des Landes befürworten. Im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre und nach bestehender Rechtslage hat die Landesregierung aber wohl keine rechtliche Handhabe, auf einer Zivilklausel an Universitäten zu bestehen. Insofern müssen wir noch sehen, wie wir unser politisches Ziel konkret umsetzen können.
Was die Genehmigung der KIT-Satzung betrifft, erwarte ich nicht, dass Minister Frankenberg diese noch erteilen wird.
Viele Grüße,
Gisela Splett