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Gisela Splett
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Frage von Norbert H. •

Frage an Gisela Splett von Norbert H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Splett,

im noch geltenden Abgeordnetengesetz erhalten Sie eine Kostenpauschale für ein Wahlkreisbüro mit allem Drum und Dran 992 €. Nach der sehr wahrscheinlich heutigen Gesetzesänderung 1425 €.

Ich frage mich wie das reichen kann. 992 € für eine Bürokraft, Miete, Büromaterial, Heiz- und sonstige Nebenkosten. Ist damit der politische Betrieb im Wahlkreis zu stemmen? Nun kann man argumentieren, dass der Landtag noch ein Teilzeitparlament ist und man auch nur eine Teilzeitkraft braucht (400 €-Basis). Das kann ich mir dann vorstellen, dass das gerade so reichen könnte.

Aber wenn der Landtag ein Vollzeitparlament ist, brauchen Sie hoffentlich auch eine Vollzeitkraft. Jetzt habe ich mich mal über die Bruttogehälter einer Bürokauffrau informiert. Da reichen die 1425 € gerade so. Wie soll man da noch für die restlichen Kosten aufkommen? Klar von der jetzt noch üppigeren Diät könnte man den ein oder anderen Euro abzweigen, schließlich nagt man ja nicht am Hungertuch, aber dafür ist die Diät ja nicht gedacht.

Ich sehe auch Missbrauchspotenzial: Ich lasse als MdL eine 400 €-Kraft einfach voll arbeiten, lasse sie im Winter ein wenig frieren und behalte den Rest der Kostenpauschale für mich.

Deshalb meine Frage:
Reicht die Kostenpauschale in alter wie neuer Höhe aus um den politischen Betrieb im Wahlkreis mit bürgerfreundlichen Öffnungszeiten zu gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hense,

bei der von Ihnen genannte Pauschale von 992 Euro handelt es sich laut Abgeordnetengesetz um eine "Unkostenpauschale", die insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten und Porto sowie sonstige Auslagen, die sich aus der Stellung des Abgeordneten ergeben, gedacht ist. Mitarbeiterkosten müssen hieraus nicht bezahlt werden, da hierfür das Land auf Nachweis "die tatsächlichen monatlichen Aufwendungen für Mitarbeiter oder Büro- und Schreibarbeiten bis zu dem Betrag, der dem Bruttoentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in der Stufe 6 entspricht", übernimmt. Diese Kosten können auch auf mehrere MitarbeiterInnen verteilt werden und der bzw. die Abgeordnete ist frei, wo er/sie die MitarbeiterInnen einsetzt, ob z.B. im Abgeordnetenbüro in Stuttgart oder im Wahlkreis (mein Mitarbeiter arbeitet hauptsächlich in Stuttgart).

Erhöhungsbedarf sehe ich eher bei den Aufwendungen für MitarbeiterInnen als bei der "Unkostenpauschale". Hier ist ja im bisherigen Abgeordnetengesetz von "Büro- und Schreibarbeiten" die Rede. Was wir brauchen, ist aber auch fachliche Zuarbeit - und dies erfordert qualifizierte MitarbeiterInnen, die wir natürlich auch angemessen entlohnen wollen.
Die neue monatliche Pauschale in Höhe von 1425 Euro umfasst übrigens neben den allgemeinen Kosten, "insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten und Porto sowie für sonstige Auslagen, die sich aus der Stellung des Abgeordneten ergeben," auch "Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei Reisen". Insofern sind die beiden Zahlen nicht direkt vergleichbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett