Frage an Gisela Splett von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Splett
Deutschland hat bereits 2003 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet, aber bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Erforderlich wäre dazu unter anderem eine Verschärfung des Straftatbestands des §108 StGB (Abgeordnetenbestechung).
Mehr als 3/4 der UN Mitgliedstaaten haben diese UN-Konvention bereits ratifiziert. Deutschland hinkt hinterher. Wie stehen Sie als auch direkt Betroffene dazu?
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für Ihre Frage!
Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Abgeordnete bei der Entscheidungsfindung nur den Bindungen ihres Gewissens unterworfen sind.
In Übereinstimmung mit dem von der GRÜNEN Bundestagsfraktion im Jahr 2007 eingebrachten Gesetzentwurf (Drucksache 16/6726) halte ich eine Erweiterung der Strafbarkeit nach § 108e StGB für notwendig und seit Jahren überfällig. Nur so können die von Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen erfüllt werden.
Insgesamt ist es sehr bedauerlich - und mit Blick auf Forderungen zur Korruptionsbekämpfung an die Adresse von Entwicklungsländern auch peinlich - dass Deutschland im Kampf gegen die Korruption seit Jahren im Mittelfeld verharrt, statt die Korruptionsbekämpfung konsequent voran zu treiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett