Frage an Gisela Piltz von Tina B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Piltz,
in der Bundespolizei gibt es Bereiche, in denen junge Beamte des mittleren Dienstes wegen ihrer besonderen Qualifikation einen Dienstposten des gehobenen Dienstes übertragen bekommen haben, z. B. im Bundespolizeiflugdienst. Dort sind Piloten, Flugtechniker und Prüfer für Luftfahrtgerät im mittleren Dienst auf Dienstposten des gehobenen Dienstes tätig. Sie haben zusätzlich zur Laufbahnausbildung eine anspruchsvolle und kostenintensive Ausbildung im fliegerischen Bereich durchlaufen.
Da diese Beamten in der Regel noch weit vom Mindestalter für den Praxisaufstieg in den gehobenen Dienst entfernt sind, kommt für sie nur der regelmäßige Aufstieg in Frage. Das bedeutet, dass sie drei Jahre aus ihrem Dienstbetrieb entfernt sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass durch diese lange Abwesenheit wertvolles Fachwissen verloren geht und anschließend neu erlernt werden muss. Die Dauer hält sich meines Erachtens, auch in Anbetracht der Personalknappheit im Flugdienst, nicht in vertretbaren Grenzen. Die zusätzlich entstehenden Kosten für den Steuerzahler sind erheblich. Nach erfolgreichem Aufstieg werden die Beamten auf demselben Dienstposten in unveränderter Funktion verwendet.
Man könnte die bereits vorhandene Qualifikation anerkennen und in solchen Fällen eine alternative Aufstiegsmöglichkeit anbieten. Ein verkürzter Aufstieg oder eine Laufbahn in Anlehnung an die Laufbahn der Fachoffiziere der Bundeswehr wären vielleicht ein Lösungsansatz um nicht zuletzt auch dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung Rechnung zu tragen, denn die genannten Beamten werden trotz ihrer Dienstpostenbewertungen im gehobenen Dienst nicht danach bezahlt.
Wie ist Ihre Meinung dazu? Sehen Sie Handlungsbedarf und werden Sie sich im Sinne der Betroffenen politisch einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Burbach
Sehr geehrte Frau Burbach,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit Fragen des Aufstiegs bei der Bundespolizei auseinandergesetzt. Das Thema war auch Gegenstand der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion "Praxisaufstieg bei der Bundespolizei" auf BT-Drucksache 16/4226. In ihrer Antwort vom 16. Februar 2007 (BT-Drucksache 16/4332) teilt die Bundesregierung unter Nennung von Gründen mit, dass die Einführung eines lehrgangs- und/oder prüfungsfreien Aufstiegs nicht beabsichtigt sei.
Die bestehenden unterschiedlichen Aufstiegsvarianten erlaubten es, dem dienstlichen Bedarf und den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der Beschäftigten im Vollzugsdienst entsprechend berufliche Aufstiegsmöglichkeiten anzubieten. Aus der Antwort der Bundesregierung mögen Sie ersehen, dass es für Ihr Anliegen derzeit keine politischen Mehrheiten gibt, was wir bedauern. Die FDP-Bundestagsfraktion wird das Thema aufgreifen, sobald die Ergebnisse der von der Bundesregierung angekündigten Evaluierung der Aufstiegsverfahren vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz