Frage an Gisela Piltz von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
BKA-Gesetz
Sehr geehrte Frau Piltz,
wie stehen Sie zu dem "BKA-Gesetz" ?
Wer sollte zu den Geheimnisträgern gehören?
Warum sollen wir -das Volk- abgehört werden dürfen,aber unsere Vertreter - die Abgeordneten-nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Machein
Diese Fragen stelle ich auch H.Müller
Sehr geehrter Herr Machein,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Bundestag gegen das BKA-Gesetz gestimmt. Insofern verweise ich auf meine Reden im Plenum und auf die zahlreichen Presseerklärungen, die ich während des gesamten parlamentarischen Verfahrens herausgegeben habe und die auf meiner Homepage abrufbar sind. Ebenso haben die Länder, an denen die FDP an der Regierung beteiligt ist, nicht für das BKA-Gesetz gestimmt.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat ihre Bedenken im Entschließungsantrag (BT-Drs. 16/10851) umfassend zum Ausdruck gebracht. Insbesondere wurde von uns der unzureichende Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung kritisiert. Die unantastbare Würde des Menschen gebietet es, dass es einen absolut geschützten Bereich geben muss, der frei von staatlicher Einsichtnahme bleibt. Mit dem BKA-Gesetz wird diese Grenze durch die standardmäßige Anwendung automatischer Aufzeichnungen durchbrochen. Heimliche Online-Durchsuchungen sind nicht nur mit dem Rechtsstaat und den Grundrechten unvereinbar, sie sind auch nicht erforderlich. Es gibt einfache Möglichkeiten, sich gegen Spionage-Programme zu schützen -- und es ist wirklich sehr unwahrscheinlich, dass ausgerechnet im Dienste der Bundesregierung diejenigen Programmierer stehen sollten, die das schaffen, was Generationen professioneller Hacker nicht schaffen -- nämlich ein Programm zu schreiben, das nicht entdeckt und abgewehrt werden kann.
Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wird weiter aufgeweicht. Die Aufspaltung in eine 2-Klassen-Gesellschaft von Berufsgeheimnisträgern wird weiter verfestigt. Während für Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete weiter eine Ausnahme vorgesehen ist, werden andere Berufsgeheimnisträger wie sonstige Rechtsanwälte und Journalisten verpflichtet, auszusagen (§20c BKAG). Dadurch wird in unzulässiger Weise in die Pressefreiheit eingegriffen und die Rechtsverteidigung erschwert.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz