Frage an Gisela Piltz von Kai S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Piltz ,
als Promotionsstudent bin ich in der gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig pflichtversichert". Da der Arbeitgeber in diesem Fall keinen Krankenkassenbeitrag leistet, ist der Versicherungsnehmer alleiniger Beitragszahler. In meinem Fall bedeutet dies einen Beitragssatz von umgerechnet ca. 20 % meines Bruttoeinkommens (bei einem sogenannten 400 Euro Job beläuft sich der Anteil sogar auf ca. 35 %).
Meine Frage diesbezüglich lautet nun: wie kann es sein - vor allem im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes - dass Arbeitnehmer - die ohne ein gesichertes Arbeitsverhältniss schon benachteiligt sind - zusätzlich noch einen unverhältnissmäßig hohen prozentualen Anteil an Krankenkassenbeiträgen zu leisten haben?
Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Kai Schwertner
Sehr geehrter Herr Schwertner,
die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich stetig für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für junge Wissenschaftler ein. Hierzu hat die FDP-Bundestagsfraktion in den Anträgen "Wissenschaftssystem zukunftsfähig gestalten - wissenschaftsadäquate Arbeitsbedingungen schaffen" (BT-Drs. 16/3286) und "Wissenschaftsfreiheitsgesetz einführen - Mehr Freiheit und Verantwortung für das deutsche Wissenschaftssystem" (BT-Drs. 16/7858) die verbesserte Vergütung z.B. für Doktoranden gefordert. Die Vergütung des Nachwuchswissenschaftler während Promotion und Habilitation sind unangemessen und bedürfen daher eines wissenschaftsangemessenen Vergütungssystems. Ihre Klage über die knappe Finanzierung Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit an der Hochschule während Ihres Promotionsstudiums findet daher in der FDP-Fraktion Widerhall in der nachdrücklichen Forderung nach einem Wissenschaftstarifvertrag.
Hinsichtlich Ihrer Frage zur Höhe Ihrer Krankenkassenbeiträge möchte ich darauf hinweisen, dass die FDP-Fraktion sich für eine grundsätzliche Reform des Gesundheitssystems einsetzt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter gesundheit.fdp.de. Bezüglich konkreter Fragen zu Arbeitgeberbeiträgen bei der freiwilligen Pflichtversicherung bitte ich Sie, sich direkt an meinen Kollegen Daniel Bahr MdB zu wenden, der als gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion der zuständige Experte ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB