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Gisela Piltz
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Frage von Gerd B. •

Frage an Gisela Piltz von Gerd B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Piltz.

Ich bin Rentner, Jahrgang 1940 und habe in der ehem. DDR 28 Jahre als Ingenieur bzw. Dipl. Ingenieur in div. Produktionsbetrieben gearbeitet.

Meine Frau hat die DDR 1988 illegal verlassen, während ich Anfang Sept. 1989 über Ungarn mit beiden Kindern aus der DDR geflohen bin. Die Gründe sind Ihnen ja hinreichend bekannt.
Nach unserer Übersiedlung erhielten wir die Versorgungszusage zur Alterssicherung durch das Fremdrentengesetz.

Nach meinem Antrag auf Rentenklärung erhielt ich die nüchterne Mitteilung, das ich weder nach FRG, noch nach dem AAÜG , sondern für 35 Jahre Arbeit in der DDR mit einem monatl. Lohn von 600.- Mark berentet werde.

Obwohl ich alle Kriterien erfülle, Fluchtdatum, VE Produktionsbetrieb,Dipl.Ing., ect. wurden mir meine Anwartschaften durch das nachträgliche Einschieben von Stichtagen aberkannt.
Berufskollegen, Dipl.Ingenieure, die in der DDR geblieben sind, erhalten eine Intelligenzrente, mit oder ohne FZR, nach dem AAÜG. Die Intelligenzrente wurde uns durch die Stichtagsreglung 30.6.90 verschlossen.
Unsere Flucht aus der DDR wurde uns bei der Rentenberechnung zum Verhängnis, ich und viele meiner Mitstreiter mit ähnlichem oder schlimmeren Schicksalen, werden bestraft, weil sie die DDR verlassen haben.

1. Finden Sie das gerecht und sozial, wenn ich für meine DDR Zeit wesentlich weniger Rente bekomme als diejenigen, die in der DDR geblieben sind ? Haben nicht die Leute, die geflohen sind,die durch Ausreise oder über Gefängnisse nach der BRD gekommen sind, die gleichen Rechte ? Haben nicht alle diese Leute einen Beitrag zur Wiedervereinigung geleistet ?

2. Warum sind bei Anerkennung der Zusatzversorgungssysteme der Stasi, NVA, Zoll, Polizei, Funktionäre, die für die Toten an der Mauer verantwortlich sind, usw. keine ähnlichen Stichtage wie beim FRG oder beim AAÜG eingeschoben wurden ? Ist doch seltsam ?

Vielen Dank.
mfg Gerd Bartmuß

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bartmuß,

vielen Dank für Ihr Anfrage. Gerne lege ich Ihnen die Haltung meiner Fraktion im Deutschen Bundestag zu diesem wichtigen Thema dar.

Sie sprechen mit dem Thema Fremdrentengesetz und Rentenüberleitung für Übersiedler vor dem Mauerfall eine Frage an, über die nicht nur Sie besorgt sind. Ihr Unbehagen und die von Ihnen empfundene Gerechtigkeitslücke kann ich nachvollziehen. Die FDP nimmt Ihre Beschwerden ernst, insbesondere weil die rückwirkende Neuregelung der Rentenanwartschaften der Übersiedler durch den Übergang vom Fremdrentengesetz (FRG) zum Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) einen Eingriff in deren Rechtsposition aus dem FRG darstellt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher vor kurzem an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage gestellt (BT-Drs. 16/5466), in der die FDP-Bundestagsfraktion das Problem juristisch und politisch noch einmal aufgerollt hat.

Es wird durch die Kleine Anfrage deutlich, dass die Umstellung vom FRG zum RÜG für manche Übersiedler positive Effekte hatte, was die Höhe der Renten betrifft, für manche negative. Insbesondere für Frauen ergibt sich durch die vorgenommene Umstellung nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch diese Umstellung ein positiver Effekt.

Rentenreduzierende Wirkungen traten bei denen ein, die während ihrer Erwerbstätigkeit in der ehemaligen DDR keine Beiträge in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt haben. Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass jemand, der einen Ausreiseantrag gestellt hat – oder wo, wie in Ihrem Falle sogar nächste Verwandte die DDR unter Inkaufnahme von Gefahr für Leib und Leben verlassen hatte – und sich innerlich vom System der DDR verabschiedet hatte, nicht Beiträge für ein System zahlen wollte, dass er ablehnt und gerade verlassen will. Ihr Mut und der Ihrer Frau, der Unfreiheit zu entfliehen, erfüllt mich mit tiefem Respekt. Umso mehr bedauere ich, dass die derzeitige Rechtslage nicht in allen Fällen zu befriedigenden Ergebnissen kommt.

Aus der Auswertung der Kleinen Anfrage folgt jedenfalls, dass eine pauschale Rückkehr zu den Rechtspositionen des FRG für alle von der Umstellung betroffenen nicht möglich ist. Dies würde nur neue Verärgerung bei denen schaffen, die durch die Umstellung vom FRG zum RÜG begünstigt wurden.

Die Arbeitsgruppe der FDP-Bundestagsfraktion arbeitet daher an einer Lösung, die genau auf den Personenkreis zugeschnitten ist, der negativ von der Umstellung betroffen ist, weil er keine FZR-Beiträge gezahlt hat. Diese Lösung muss auf der einen Seite die Interessen der Bestandsübersiedler wahren, zugleich aber auch die der Beitrags- bzw. Steuerzahlern, die für eine höhere Rentenzahlung finanziell aufkommen sollen.

Gerne können Sie sich zum weiteren Beratungsverlauf wieder an die FDP-Bundestagsfraktion wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB