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Gisela Piltz
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Frage von Matthias K. •

Frage an Gisela Piltz von Matthias K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Piltz,

mit Interesse habe ich Ihre Anwort auf die Frage von Herrn Wied gelesen. Leider beantworten Sie seine Fragen nur teilweise.

Es geht darum, wie Sie bzw. die FDP-Bundestagsfraktion dazu stehen, daß (lt. dieser Bundesratsinitiative) Messer, die aktuell NICHT als Waffe eingestuft sind oder aktuell NICHT zu den verbotenen Gegenständen zählen, in Zukunft als Waffe eingestuft werden sollen, und das Tragen verboten werden soll.

Mit welcher Begründung sollen also Messer, wie z. B. ein ganz normales Taschenmesser mit Klingensicherung (die dem Schutz der Finger vor Einklappen dient!) VERBOTEN werden??

Warum soll sich meine Frau strafbar machen, wenn Sie mit meiner Tochter und einem Brotzeitmesser mit 14cm Klinge auf den Spielplatz geht, um ihr einen Apfel od. eine Birne zu schneiden?

Besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krist

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krist,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zur Begründung des Vorstoßes, Messer als Waffen einzustufen, kann ich Ihnen allerdings nicht weiterhelfen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Landesregierungen, die den Entwurf in den Bundesrat eingebracht haben.

Zu Ihrer Frage nach der Beurteilung des Vorstoßes der Bundesregierung, Messer u.ä. als Waffen einzustufen, aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion kann ich Ihnen wie folgt antworten:

1. Durch die Änderungen des Waffengesetzes im Jahr 2002 sind Beschränkungen für das Tragen und Führen bestimmter als gefährlich eingestufter Gegenstände ausgeweitet worden. Dazu gehören vor allem Utensilien, die bisher nicht durch das Waffengesetz erfaßt sind – wie Wurfmesser, Wurfsterne, Butterflymesser, die ihrem Wesen und ihrer Bauweise nach primär als Waffen Verwendung finden. Normale Brotmesser o.ä. sind davon nicht erfasst - und dürfen dies auch in Zukunft nicht sein. Das deutsche Waffenrecht ist eines der schärfsten weltweit. Eine weitere Einschränkung der bestehenden Gesetzgebung halte ich nur nach sorgfältiger Abwägung für vertretbar. Messer sind - auch - alltägliche Gebrauchsgegenstände, die mitzuführen nicht unnötig kompliziert gemacht werden darf.

2. Verbrechensbekämpfung durch strengere Waffengesetzgebung ist nicht zwingend. Grundsätzlich besteht gerade im Hinblick auf Messer das Problem, daß das deutsche Waffenrecht vor allem zu kompliziert und unübersichtlich ist. Bei mancher Definition ist fragwürdig, warum ausgerechnet dieser Gegenstand unter Verbot fällt und jener nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB