Frage an Gisela Piltz von Kilian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Anlässlich der Bundesratsinitiative des Berliner Innensenators Dr. Erhard Körting möchte ich Ihnen einige Fragen zu Ihrer Position gegenüber dieser Initiative stellen.
1. Inwieweit sind Ihnen die aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich des Führens von Messern in Deutschland bekannt? Reichen diese Regelungen nicht bereits aus, wenn nicht, warum Ihrer Meining nach nicht?
2. Wie schätzen Sie die Tauglichkeit einer weiteren Einschränkung des Führens von Messern im Hinblick auf die Entwicklung der Gewaltkriminalität ein? Kann die Gewaltkriminalität durch ein Verbot von Tatmitteln bekämpft werden?
3. Wie bewerten Sie die Möglichkeiten einer Umsetzung der verschärften Regelungen hinsichtlich verwaltungstechnischer und praktischer Durchführbarkeit? Ist es sinnvoll, Polizeibeamte dazu abzustellen, Bürger auf Messer zu kontrollieren, wären diese Kapazitäten nicht anderswo sinnvoller eingesetzt?
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Wied,
zunächst einmal möchte ich feststellen:
Das geltende deutsche Waffenrecht zählt zu den strengsten der Welt.
Eine umfassende Verschärfung aus Gründen der inneren Sicherheit ist grundsätzlich nicht notwendig. Denn die Sicherheitsprobleme entstehen meist nicht durch die legalen Waffenbesitzer.
Sie werden vielmehr verursacht durch den illegalen Waffenmarkt, der allerdings mit Nachdruck bekämpft werden muss. Beispielsweise sind Altersgrenzen im Handel leider leicht zu umgehen.
Grundsätzlich begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion, dass durch den Bundesratsentwurf Bewegung in die überfällige Debatte um eine grundsätzliche Reform des Waffenrechts, gerade vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben, gebracht wird. Zugleich ist die FDP-Bundestagsfraktion jedoch noch nicht überzeugt, dass der Entwurf in allen Bereichen den richtigen Weg weist, um Waffenmissbrauch einzudämmen.
So soll in bestimmten - wohl überwiegend großstädtischen – Zonen ein Instrumentarium geschaffen werden, das der Polizei eine frühzeitige Möglichkeit zum Einschreiten geben könnte, indem das Tragen von Waffen dort verboten wird.
Allerdings wird die Polizei ein solches örtliches Verbot nicht lückenlos durchsetzen können. Ihre Fragen, ob die Polizei sich nicht eher anderen Aufgaben zuwenden sollte, ist in diesem Zusammenhang durchaus berechtigt. Allenfalls in Fällen, in denen die Polizei bei einer - aus anderem Grunde durchgeführten - Personendurchsuchung auf eine verbotene Waffe stößt, hätte sie durch die Errichtung derartiger Zonen die Möglichkeit, entsprechende Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Ob in solchen Fällen die bestehenden Befugnisse der Polizei allerdings nicht ausreichen, um ohnehin eine etwaige Gefahr zu bannen, kann und muss hinterfragt werden. Es sind ja nicht diejenigen, die legal eine Waffe tragen, sondern der illegale Waffenbesitz, von dem die Gefahren ausgehen. Darin liegt aber ohnehin bereits ein Gesetzesverstoß - der damit einhergehende Verstoß gegen das Verbot, in einer bestimmten Zone Waffen zu tragen, wäre dann allenfalls noch das i-Tüpfelchen.
Für die FDP muss jedenfalls bei einer Reform des Waffenrechts der Schwerpunkt darauf liegen, dieses zu vereinfachen und übersichtlicher sowie praktikabler zu gestalten. Mit immer neuen bürokratischen Pflichten für legale Waffenbesitzer, mit einem Generalverdacht gegen Sportschützen, Jäger und Waffensammler werden Straftaten unter Einsatz von meist illegalen Waffen nicht zu verhindern sein.
Notwendig ist es, den Erwerb von Waffen durch Jugendliche, den Handel und auch das Tragen von Waffen durch klare und transparente sowie vor allem praxisnahe Regelungen zu regulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB