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Gisela Piltz
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Frage von Peter K. •

Frage an Gisela Piltz von Peter K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Gisela Piltz,

nur eine Frage : Wie sieht es mit der Unterhaltsrechtsreform aus , falls es schon einen Entwurf gibt, warum wird er nicht veröffentlicht?

mfG. Peter Kissing

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kissing,

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung und damit der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sollte die Anpassung der unterhaltsrechtlichen Regelungen an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel, die Stärkung des Kindeswohls, die Betonung des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe und die Vereinfachung des Unterhaltsrechts sein. Dem am 15. Juni 2006 eingebrachten Gesetzentwurf folgte am 16. Oktober 2006 eine Sachverständigenanhörung und dann ca. 6 Monate Beratungsstillstand im Rechtsausschuss des Bundestages. Nach der Presseberichterstattung einigten sich die CDU/CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion am 22. März 2007 angeblich auf einen Kompromiss. In der Debatte des Deutschen Bundestages auf Antrag der FDP-Bundestagsfraktion wurden am 29. März 2007 die weiter bestehenden unterschiedlichen Positionen der Koalitionsfraktionen deutlich. Diese bestehen insbesondere darin, wie die unverheirateten kindererziehenden Elternteile im Verhältnis zu den Ehepartnern gestellt werden. Sogar Kollegen der SPD-Fraktion bezeichnen den eigenen Gesetzentwurf als unschlüssig, unlogisch und nicht am Wohl des Kindes ausgerichtet. Aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 9/04), das am 23. Mai 2007 veröffentlicht wurde, wurde der Gesetzentwurf kurzfristig von der Tagesordnung des Rechtsausschusses genommen. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche wegen der Pflege oder Erziehung von Kindern (Betreuungsunterhalt) für geschiedene Ehegatten einerseits und nicht verheiratete Ehegatten andererseits mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Die geltende Rechtslage sei verfassungswidrig. Eine angesetzte Sondersitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Mai 2007 wurde dann ebenso wie die parlamentarische Beratung am 25. Mai 2007 aufgrund des großen Nachbesserungsbedarfs seitens der Koalition abgesetzt. Die aufgetretenen Verzögerungen gehen somit auf Meinungsverschiedenheiten der Regierungskoalition zurück. Einen neuen Entwurf hat die Bundesregierung bislang nicht vorgelegt.

Im Mittelpunkt der Überlegungen der FDP-Bundestagsfraktion zum Unterhaltsrechts steht das Wohl des Kindes.

Das Ziel der FDP während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens war und ist daher die Gleichstellung aller kindererziehenden Elternteile, um allen Kindern die gleichen Betreuungs- und Versorgungsleistungen zukommen zu lassen, unabhängig von dem rechtlichen Bezug ihrer Eltern. Dies geht auch schon aus dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen" (BT-Drs. 16/891), einzusehen unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm , hervor. Das Bundesverfassungsgericht zeigt nun den Weg auf: Von allen Eltern kann vom 3. Lebensjahr eines Kindes an eine Berufstätigkeit erwartet werden, also gleicher Betreuungsunterhalt für alle Eltern unabhängig von der rechtlichen Stellung des Kindes. Die dafür notwendige Kinderbetreuung fördere eben auch wichtige Kompetenzen der Kinder. Die FDP sieht sich durch das Urteil in ihrer Auffassung zur Gleichbehandlung kinderbetreuender Elternteile bestätigt, die sie in ihren Anträgen (BT-Drs. 15/5369 und 16/891) in der letzten und in der laufenden Legislaturperiode deutlich gemacht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB