Frage an Gisela Piltz von Hans-Peter F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Piltz,
vielen Dank für ihre Antwort auf meine Frage bezüglich Onlinedurchsuchungen von PC´s vom 28.08.2007.
Allerdings habe ich mit ihrer Aussage:
"Die heimliche Durchsuchung von Festplatten über das Internet wird von der FDP-Bundestagsfraktion und der FDP-Bundespartei abgelehnt. Der FDP-Bundesparteitag in Stuttgart hat sich am 16. Juni 2007 einstimmig gegen Online-Durchsuchungen ausgesprochen." dahingehend ein Problem, weil sie hier völlig die Lage in NRW ausklammern oder ausklammern wollen/möchten?
Da sie nach Informationen auf ihrer eigenen Webseite seit 2005 Stellv. Landesvorsitzende der FDP in NRW sind wundert es mich schon, das sie gegen die Pläne ihres Parteikollegen Wolf (Innenminister) nicht auch so in die Bresche springen, oder darf ich sie so verstehen, das Onlinedurchsuchungen in NRW OK sind im Bund aber nicht?
Und das ihr Parteikollege Gerhard Baum einer der Beschwerdeführer gegen dieses Gesetz in Karlsruhe ist, macht den ganzen Sachverhalt für mich noch unverständlicher.
MfG
H.-P. Fusshoven
Sehr geehrter Herr Fusshoven,
der Landesparteitag der FDP NRW hat nach einer kontroversen Debatte Online-Durchsuchungen ebenfalls abgelehnt. In der Debatte, in der ich meine Meinung deutlich vertreten habe, kam jedoch auch zum Ausdruck, dass der qualitative Unterschied des Vorgehens in NRW immerhin darin liegt, dass nicht ohne Rechtsgrundlage ein derart schwerer Grundrechtseingriff erfolgen sollte. Die Beachtung dieses Fundament des Rechtsstaates, dass nämlich bei Grundrechtseingriffen eine materiellrechtliche Grundlage geschaffen werden muss, beweist, dass der nordrhein-westfälische Innenminister seine Aufgabe als Verfassungsminister im Gegensatz zu seinem Kollegen im Bund ernst nimmt.
An der inhaltlichen Bewertung meinerseits ändert dies jedoch nichts. Online-Durchsuchungen halte ich wie auch die FDP in Bund und Land für ein unverhältnismäßiges Mittel. Ich lehne Online-Durchsuchungen in NRW ebenso ab wie im Bund. Ich habe Online-Durchsuchungen stets abgelehnt und freue mich über die breite Unterstützung für meine Position in der FDP in Bund und Land.
Ein imperatives Mandat, welches im Übrigen mit unserer Verfassung unvereinbar wäre, lehnen die FDP wie auch ich persönlich ab. Als demokratischer Partei wird es der Landespartei obliegen, zu entscheiden, wie sie den Umgang der FDP-Minister in der Landesregierung mit Parteitagsbeschlüssen beurteilt. Als stellvertretende Landesvorsitzende wie auch als Delegierte zum Landesparteitag habe ich meine eigene Position hinreichend verdeutlicht.
Die Klage des FDP-Mitglied Gerhart Baum ist weder von der FDP angestoßen worden noch wird die FDP sich in diese Angelegenheit in welcher Form auch immer einmischen. Es steht jedem FDP-Mitglied frei, sich rechtsstaatlicher Mittel zu bedienen, um gegen seiner Ansicht nach rechts- und verfassungswidrige Rechtsnormen vorzugehen. Der Ausgang des Verfahrens wird jedenfalls nicht nur von mir, sondern von der gesamten Politik über alle Parteien hinweg mit großem Interesse erwartet. Die FDP als Koalitionspartner in NRW wird das Urteil ebenso wie die vorgesehen Evaluierung des Gesetzes ohne Zweifel zum Anlass nehmen, in angemessener Form die rechtlichen wie tatsächlichen Kritikpunkte zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB