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Gisela Piltz
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Frage von Hans-Peter F. •

Frage an Gisela Piltz von Hans-Peter F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Piltz,

Wie stehen sie zu den Plänen des Bundesinnenminister, PC´s der Bürger "Onlinemässig" auszuforschen?
Halten sie es für unbedenklich, dass auch durch diesen Schritt, wenn er verwirklicht wird, die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten (die Aufgaben dieser beiden Gruppen sind völlig unterschiedlich, und die Mütter und Väter des GG haben aus leidvoller Erfahrung damals eine strikte Trennung vorgesehen), weiter aufgeweicht wird?
Sind wir in dieser Republik mittlerweile soweit, dass mit der Argumentation der Terrorismusbekämpfung aber auch jegliche Grundrechtseinschränkung möglich ist?

MfG
H.-P. Fusshoven

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fusshoven,

vielen Dank für Ihre Fragen, in denen Sie Ihre Besorgnis zu den Vorschlägen von Bundesinnenminister Schäuble zur Inneren Sicherheit äußern.

Die generelle Haltung der FDP und von mir persönlich zu den Vorschlägen des Innenministers können Sie aus meiner Antwort auf die Frage vom 12.07.2007 auf abgeordnetenwatch.de ersehen.

Die heimliche Durchsuchung von Festplatten über das Internet wird von der FDP-Bundestagsfraktion und der FDP-Bundespartei abgelehnt. Der FDP-Bundesparteitag in Stuttgart hat sich am 16. Juni 2007 einstimmig gegen Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Die heimlichen Online-Durchsuchungen der Bundesregierungen haben wir in unserer parlamentarischen Arbeit aufgedeckt und bekämpft. Die Haushaltsmittel für Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes haben wir nicht genehmigt, sondern zum Gegenstand der Parlamentarischen Auseinandersetzung gemacht. Wir haben die Bundesregierung im Innenausschuss des Bundestages gezwungen, uns die illegal vorgenommenen heimlichen Online-Durchsuchungen des Verfassungsschutzes einzuräumen und diese einzustellen. Die dazugehörigen Parlamentarischen Initiativen und Pressemitteilungen finden Sie auf meiner Website unter www.gisela-piltz.de.

Die FDP hält an der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten fest und setzt sich für eine klare Aufgabenabgrenzung ein. Niemals darf bei der Arbeit der Geheimdienste – genauso wie bei der Arbeit der Polizei – der Zweck alle Mittel heiligen. Gerade beim sensiblen Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie beispielsweise dem Einsatz von V-Männern, der Observation oder der Überwachung der Telekommunikation bedarf es klarer Vorgaben des Gesetzgebers, was erlaubt ist und was nicht. Gleichzeitig bedarf es einer intensiven parlamentarischen Kontrolle der Arbeit der Dienste.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB