Frage an Gisela Piltz von Kilian W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Frau Piltz,
wie stehen Sie zur geplanten Änderung des WaffG?
Danach könnten die Länder Zonen bestimmen, in denen das Führen von legalen Waffen verboten ist.
Ist diese Änderung Ihrer Meinung nach sinnvoll?
Ist sie durchsetzbar?
Lassen sich dadurch Gewalttaten bekämpfen?
mit freundlichen Grüssen,
Sehr geehrter Herr Wied,
derzeit liegt dem Deutschen Bundestag nun ein bereits etwas älterer Gesetzentwurf aus dem Bundesrat vor, der die Möglichkeit schaffen soll, das Führen als gefährlich, aber legal eingestufter Waffen in bestimmten Zonen zu verbieten.
Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass das geltende deutsche Waffenrecht zu den strengsten der Welt zählt. Eine umfassende Verschärfung aus Gründen der inneren Sicherheit ist grundsätzlich nicht notwendig. Denn die Sicherheitsprobleme entstehen meist nicht durch die legalen Waffenbesitzer. Sie werden vielmehr verursacht durch den illegalen Waffenmarkt, der unbedingt mit Nachdruck bekämpft werden muss.
Im Oktober 2001 ermächtigte der Europäische Rat die EU-Kommission, im Namen der Mitgliedsländer das UN-Schusswaffenprotokoll zu unterzeichnen. 2006 legte die Kommission einen Entwurf zur Novellierung der Waffenrichtlinie vor. Hierdurch soll der Missbrauch des Waffenbesitzes bzw. des -gebrauchs stärker eingedämmt und restriktiver behandelt werden. Dennoch hat die Koalition aus Union und SPD dem Parlament bislang keinen Entwurf vorgelegt. Insofern begrüßt die FDP den Bundesratsentwurf, obwohl wir noch nicht völlig überzeugt sind, dass das der richtige Weg ist, den Waffenmissbrauch einzudämmen.
Immerhin wird in bestimmten – wohl überwiegend großstädtischen – Zonen ein Instrumentarium geschaffen, das der Polizei eine frühzeitige Möglichkeit zum Einschreiten geben könnte. Sicherlich wird die Polizei ein solches örtliches Verbot nicht lückenlos durchsetzen können. Aber wenn sie bei einer Personendurchsuchung auf eine solche Waffe stößt, hat sie dann die Möglichkeit, entsprechende Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Allerdings gibt dies keine Garantie, dass Straftaten unter Verwendung von Waffen künftig in diesen Gebieten nicht mehr möglich sind.
Die Antwort auf dieses Problem, die der Rechtsstaat geben muss, geht weit über eine waffenrechtliche Problemstellung hinaus. Es hat sowohl mit dem kausalen und auch temporären Zusammenhang von Straftat und Strafe, vor allem aber auch mit dem umfassenden und von der Bundesregierung sträflich vernachlässigten Feld der Kriminalprävention zu tun.
In diesem Sinne wird die FDP die weiteren Beratungen der vorliegenden Bundesratsinitiative mit kritischem Wohlwollen begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB