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Frage von Joachim R. •

Frage an Gisela Piltz von Joachim R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Fr. Piltz,

In den letzten Wochen und Monaten hat sich Hr. Schäuble durch wiederholte Vorstöße ausgezeichnet, die auf die Beschneidung bürgerlicher Rechte bzw. die Erweiterung staatlicher Befugnisse im Bereich der Strafverfolgung hinauslaufen. Die fortlaufende Begründung war der Kampf gegen den Terrorismus und die nach Meinung von Hr. Schäuble bedrohliche Sicherheitslage in Deutschland. Einer seiner letzten Vorschläge in dieser Diskussion war u.a. die Internierung von Verdächtigen und die staatlich sanktionierte Tötung von Verdächtigen (siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,493094,00.html ).

Meine Fragen an Sie zu diesem Thema:
Sehen Sie einen ähnlichen Handlungsbedarf wie Hr. Schäuble?
Würden Sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf eher unterstützen oder stehen sie den Bemühungen von Hr. Schäuble kritisch gegenüber?

Vielen Dank im voraus für Ihre ausführlichen Antworten.

Mit freundlichem Gruß,

Joachim Richter

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Besorgnis zu den Vorschlägen von Bundesinnenminister Schäuble zur Inneren Sicherheit mitteilen.

Die FDP-Bundestagsfraktion wie auch ich persönlich teilen Ihre Sorge.
Der Bundesinnenminister hat jedes Maß verloren. Die in der Verfassung niedergelegten Grundrechte und Grundlagen unseres Rechtsstaates sind für die FDP nicht verhandelbar. Daher wird die FDP auch in Zukunft Vorschlägen strikt und entschieden entgegen treten, mit denen die Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Zu Maßnahmen, die aus Sicht der FDP mit einem freiheitlich-demokratischen Rechtsverständnis nicht in Einklang zu bringen sind, gehören beispielsweise Online-Durchsuchungen, die Ausweitung der Rasterfahndung, die zentrale Speicherung biometrischer Daten aller Bürgerinnen und Bürger und erst recht das nunmehr von Bundesinnenminister Schäuble vorgeschlagene Targeted Killing, also das gezielte Erschießen von mutmaßlichen oder potentiellen Terroristen.

Der Rechtsstaat darf bei der Bekämpfung des Terrorismus nicht jedes Maß verlieren. Es muss immer darum gehen, die größtmögliche Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Terroristen, seien sie Islamisten oder politische Extremisten, bedrohen die Freiheit und rütteln an den Fundamenten unserer Verfassung. Im Kampf gegen Terrorismus muss es daher insbesondere um den Schutz unserer Grundrechte gehen, unser Recht auf ein Leben in Würde, auf körperliche Unversehrtheit, aber ebenso um Freiheitsrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit, die Glaubensfreiheit, die Gleichberechtigung. Wenn der Staat in vorauseilendem Gehorsam die Grundrechte bereits abschafft, um vermeintlich mehr Sicherheit zu garantieren, hat der Terrorismus bereits einen Teilsieg errungen, indem er die Werte untergräbt, die unsere Gesellschaft prägen und stützen.

Der Innenminister ist Verfassungsminister. Es ist seine vornehmste Aufgabe, die Verfassung zu schützen. Gesetze müssen sich grundsätzlich an der Verfassung messen lassen, nicht umgekehrt die Verfassung an geplanten Gesetzen. Ein Innenminister, der seine Aufgabe vor allem darin sieht, die Verfassung zu ändern, verfehlt im Kern seine Aufgabe.

Ich freue mich über Ihren engagierten Einsatz für die Grundrechte und die Verfassung und versichere Ihnen, dass die FDP bei der Verteidigung des Grundgesetzes an Ihrer Seite steht.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB