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Gisela Piltz
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Frage von Lars M. •

Frage an Gisela Piltz von Lars M. bezüglich Sport

Sehr geehrter Frau Pilz,

auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging.
Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Martini

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Martini,

vielen Dank für Ihre Email vom 09. August 2005 zur Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz.

Die FDP-Fraktion hat dem Luftsicherheitsgesetz im Deutschen Bundestag wegen schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken nicht zugestimmt. Auch teilt die FDP Ihre Bedenken hinsichtlich der in § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung. Die wiederholte Sicherheitsüberprüfung ist kein geeignetes Instrument, um terroristischen Anschlägen entgegenzuwirken. Mit ihr verbindet sich ein erheblicher bürokratischer Aufwand, ohne dass dem ein tatsächlicher Sicherheitszugewinn gegenüberstünde. Hinzu kommen erhebliche rechtsstaatliche Mängel. Das fängt damit an, dass bis zum heutigen Tage keine Durchführungsverordnung vorliegt. Die Folge ist eine höchst unterschiedliche Verwaltungspraxis in den
einzelnen Bundesländern. Auf Nachfrage der FDP konnte der zuständige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, MdB Fritz Rudolf Körper (SPD), keinen verbindlichen Termin nennen, bis zu dem eine Durchführungsverordnung vorliegen wird. Die FDP hat wiederholt gefordert, die Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zum Vorliegen einer solchen Durchführungsverordnung auszusetzen. Unter den obwaltenden politischen
Mehrheitsverhältnissen ist die FDP mit dieser Forderung leider nicht durchgedrungen. Im Falle ihrer Regierungsbeteiligung wird sich die FDP dafür einsetzen, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Verbänden pragmatische und vernünftige Alternativen zur Sicherheitsüberprüfung in der jetzigen Form zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz