Frage an Gisela Piltz von Ekkehardt Fritz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werte Frau Piltz,
in nicht einmal einer Min. wurde ein lt. Newsletter (abgeordnetenwatch.de) zunächst völlig verbraucherfreundliches aber in letzter Minute durch CSU und FDP ins krasse Gegenteil abgeändertes Meldegesetz durch 17 von insgesamt 620 Mitgliedern des Bundestages beschlossen, wobei 27 MdL anwesend waren. Hierzu habe ich mehre Fragen:
Wieso muss für die Verabschiedung eines Bundesgesetzes nicht grundsätzlich die Mehrheit der Abgeordneten einer jeden in den Bundestag gewählten Partei anwesend sein?
Wie ist es möglich, dass scheinbar ohne jedes Wissen der zumindest dies bzgl. relevanten MdL allein durch Sie und Ihren Kollegen Dr. Uhl eine Änderung der ursprünglichen Fassung dieses Gesetzes so kurzfristig ausführbar war?
Kann es sein, dass es nur auf Druck von Lobbyisten zu dieser schon merkwürdig anmutenden Veränderung kam?
Wenn ja: Was wurde Ihnen und Ihrem Kollegen Dr. Uhl dafür in Aussicht gestellt?
Sollten Geld oder geldwerte Leistungen geflossen sein (Korruption ist im Bundestag straffrei): Wurden diese dann auch versteuert?
Wäre es in Ihrem und dem Fall Ihres Kollegen Dr. Uhl seitens des Bundestages nicht ratsam, Ihre Immunität aufzuheben und das Finanzamt zu beauftragen, eine Tiefenprüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse vorzunehmen?
Bei jedem deutschen Arbeiter, Angestellten, Selbständigen oder Beamten hätte allein der Verdacht des Steuerbetruges bzw. der Korruption genügt und seine Wohnstätte wäre durch die entsprechenden Behörden sofort penibelst „besichtigt“ worden!
Ich weiß, dass der Wähler auch zur Last werden kann, was durch „abgeordnetenwatch“ allerdings zum Glück „nun“ möglich ist. Trotzdem danke ich Ihnen schon jetzt für Ihre ausführliche Antwort.
Sehr geehrter Herr Beyer,
die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in meinen vorigen Antworten auf Anfragen über abgeordnetenwatch.de.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz