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Gisela Piltz
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Gisela Piltz von Wolfgang H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Piltz,

möchten Sie Ihre Antwort vom 10.7. nicht erläutern? (Zitat) "…Mehrheit innerhalb der Koalitionsfraktionen … . war ... nicht möglich für eine Lösung, die über das geltende (Landes-)Recht hinaus eine Einwilligung vorsieht."

Die Mehrheit innerhalb der Koalition war doch längst erreicht durch den eigenen Gesetzesantrag der Koalition. Sie behaupten implizit, die CDU/CSU hätte den eigenen Antrag im Bundestag abgelehnt, wenn Sie den in letzter Sekunde vorgebrachten Änderungswunsch des Kollegen Uhl (CSU) nicht akzeptiert hätten. Das erscheint extrem unglaubwürdig. Für Ihre vorgebliche Notlage, den späten Änderungswunsch aktiv unterstützen zu müssen, vermisse ich plausible Belege. Warum war "nicht möglich", dem Koalitionskollegen einfach zu sagen "Ich bleibe bei unserem gemeinsamen Koalitionsantrag mit Einwilligungsregelung" ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Huber,

die Bundesregierung ist ein Verfassungsorgan, der Bundestag ein anderes. Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort beraten. Der frühere SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck hat einmal sehr richtig gesagt, dass "kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es ihn erreicht hat". Das ist in der Demokratie, in der die Entscheidung nicht bei der Regierung, sondern letztendlich beim Parlament liegt, selbstverständlich.

Eine anschauliche Erläuterung des Unterschieds zwischen Bundestag und Bundesregierung finden Sie unter http://www.bundestag.de/service/faq/arbeit.html#frage1 .

Die Bundesregierung setzt sich natürlich in der Regel aus Personen zusammen, die zugleich Abgeordnete des Deutschen Bundestags sind. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass ihre Haltung in der eigenen Fraktion mehrheitsfähig ist. Im aktuell diskutierten Fall hat erst jetzt durch die große öffentliche Debatte ein Umdenken insbesondere der CSU stattgefunden, so dass die Bundesverbraucherministerin nun ebenfalls für ihre Position, die sich im Übrigen mit der der Bundesjustizministerin und auch der FDP-Fraktion deckt, die Rückendeckung ihrer Fraktionskollegen hat.

Koalition bedeutet Verhandeln - wie so oft im Leben, sei es im geschäftlichen Bereich oder privat auch -, um zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen. Mit lauter Einzelspielern gelingt kein Mannschaftserfolg - auch wenn der einzelne noch so schön spielt.

Die FDP-Fraktion hatte Verbesserungen durchgesetzt, aber nicht ihre Maximalforderung. Dass nun die Mannschaftsaufstellung bei unserem Koalitionspartner sich geändert hat, ist gut. Damit ist die Voraussetzung für weiter Verbesserungen geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz