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Gisela Piltz
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Frage von Horst D. •

Frage an Gisela Piltz von Horst D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Thema: Meldegesetz bzw. Koalitionsvertrag

Sehr geehrte Frau Piltz,

in Ihrer Antwort vom 10.07.12 an Herrn J. schreiben Sie:

"Mehrheiten jenseits der Koalitionsfraktionen sind durch den Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Mithin ist eine Mehrheit immer innerhalb der Koalitionsfraktionen zu suchen." (Zitat Ende)

Kaum zu glauben, oder .....? .... denn im Art. 38 Abs. 1 des GG steht:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Meine Fragen:

1) Darf ich Ihren Hinweis zum Koalitionsvertrag so verstehen, dass für Sie der Koalitionsvertrag über dem Grundgesetz steht, Sie also bei Ihrem Abstimmungsverhalten nicht frei entscheiden können/dürfen?

2) Ist ein derartiger Koalitionsvertrag, der die Abgeordneten in Ihrer freien Entscheidung bei Abstimmungen einschränkt, überhaupt zulässig, oder wird hier gegen das Grundgesetz verstoßen?

3) Gibt es einen - die Abgeordneten in Ihrem Abstimmungsverhalten - beeinflussenden Fraktionszwang?

4) Wo kann ich als Normalbürger den von Ihnen genannten Koalitionsvertrag erhalten/einsehen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dormann,

es ist das Wesen einer Koalition, dass durch die Bildung der Koalition und die Verabschiedung des Koalitionsvertrags sichergestellt wird, dass eine Mehrheit, die ein Koalitionspartner allein nicht hätte, durch gemeinsames Verhalten ermöglicht wird. Da Sie als Staatsbürger dies selbstverständlich wissen, kann ich Ihre Fragen nur als rhetorisch verstehen.

Für weiterführende Informationen zu grundlegenden Regeln des Parlamentarismus, zum freien Mandat und zur Erläuterung, warum Fraktionen und Koalitionen gemeinsamen Teamgeist brauchen, empfehle ich Ihnen:

Blickpunkt Bundestag: http://www.bundestag.de/blickpunkt/101_Themen/0405003.html , http://www.bundestag.de/blickpunkt/104_Spezial/0506e/0506e026.html und http://www.bundestag.de/blickpunkt/101_Themen/0905/0905016.htm .

Wie alle Koalitionsverträge ist auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP öffentlich. Sie finden diesen z.B. unter http://www.fdp-bundespartei.de/files/565/091024-koalitionsvertrag.pdf . Die Vereinbarung zwischen den Koalitionären, ein Bundesmeldegesetz zu schaffen, finden Sie dort auf Seite 110.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz