Frage an Gisela Piltz von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Piltz,
für die von Ihnen dem Deutschen Bundestag gemeldeten Nebentätigkeiten sind Sie gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags ( http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage1.html ) verpflichtet, die Höhe der Entgelte anzugeben.
Ich möchte Sie auf § 8 des Regelwerkes hinweisen, der das Verfahren bei Zuwiderhandlungen beschreibt.
Ich bitte Sie daher, alle Entgelte zu melden und auch zu überprüfen, ob Sie alle meldepflichtigen Nebentätigkeiten angegeben haben.
Und, die Rechtsanwaltskanzlei, für die Sie tätig sind, heisst Heckenbücker, nicht - wie von Ihnen angegeben - Heckenbrücker.
Vielen Dank
Christian Ross
Sehr geehrter Herr Ross,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf einen Tippfehler auf der Website des Deutschen Bundestags im Namen meiner Kanzlei.
Die den Verhaltensregeln des Bundestags entsprechenden Angaben zu meinen Nebentätigkeiten und, sofern ein entsprechendes Einkommen vorliegt, deren Einordnung in die vorgeschriebenen Einkommensstufen finden Sie vollständig auf der Website und auch in den entsprechenden gedruckten, periodisch erscheinenden Publikationen des Deutschen Bundestags.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz