Frage an Gisela Piltz von Andreas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Piltz,
je mehr ich von diesem Fiskalpakt und dem ESM lese, destso mehr Angst habe ich.
Können Sie mir bitte die demokratische Legetimierung der EU-Kommission und des Gerichtshofs in Luxemburg für die Haushalte der Mitgliedsstaaten und insbesondere für den Haushalt Deutschlands erklären? Leider habe ich nicht verstanden, wie wir als Bürger Einfluss auf die Kommission oder den Gerichtshof ausüben können, bzw. wie wir Bürger die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen können. Abgeordnete wie Sie können die Bürger abwählen, wenn Sie keine gute Arbeit leisten, aber was machen die Bürger bei "Schlechtleistung" der EU-Kommission in Haushaltsfragen?
Ich verstehe den Fiskalpakt als Abgabe unserer Souveränität an eine demokratisch nicht legitimierte Institution für alle Ewigkeit. Bedarf es bei einer solchen Übertragung von Macht nicht mindestens einer Volksabstimmung?
Ich hoffe, dass Sie mit der Beantwortung meiner Fragen etwas Licht in die Sache bringen können.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hartmann
Sehr geehrter Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Die Europäische Kommission ist als ausführendes Organ der Europäischen Union vergleichbar mit der Bundesregierung als ausführendes Organ der Bundesebene. Die Kommission der Europäischen Union ist unter anderem dafür zuständig, Gesetzesentwürfe vorzubereiten und diese dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Abstimmung vorzulegen. Das Europäische Parlament wurde von den Bürgern der EU-Länder bei der letzten Europa-Wahl gewählt. Der Rat der EU besteht aus den Vertretern der Regierungen der einzelnen Mitgliedsländern. Mit Ihrer Stimme bei der Europawahl sowie bei der Bundestagswahl, wessen Ergebnis wiederum die deutsche Vertretung im EU-Rat bestimmt, entscheiden Sie darüber mit, wer Sie auf europäischer Ebene vertritt.
Ich verstehe den Fiskalpakt allerdings nicht als "Schlechtleistung" der EU, geschweige denn sind wir der Überzeugung, dass der Fiskalvertrag gegen die Verfassung verstößt - im Gegenteil. Er dient dazu, dass Deutschland nicht durch weitere Stabilisierungsmaßnahmen seinerseits an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gebracht werden kann. Die fatalen Folgen überbordender Staatsverschuldung wird derzeit leider allzu brutal sichtbar. Deshalb ist es vernünftig, nun endlich strenge und verbindliche Defizitregeln in der Eurozone zu errichten. Mit dem Fiskalvertrag ist der christlich-liberalen Koalition genau dies gelungen.
Lassen Sie mich zu den einzelnen wesentlichen Inhalten der getroffenen Vereinbarung kommen:
Durch den Fiskalvertrag verpflichten sich alle 25 Unterzeichnerstaaten, eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild auf nationaler Ebene zu errichten. Kommt ein Land dieser Verpflichtung nicht nach, wird es vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und muss in der Folge mit Strafzahlungen rechnen.
Die Vorgaben für die nationalen Schuldenbremsen sind im Wesentlichen die Einhaltung einer Defizitgrenze bei der Neuverschuldung von 0,5 % des nationalen Bruttoinlandproduktes (BIP) und die Errichtung eines sogenannten Korrekturmechanismus auf nationaler Ebene für den Fall einer Überschreitung dieser Grenze. Wird diese Grenze überschritten, leitet die Kommission automatisch ein Defizitverfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat ein.
Der bisherige Maastricht-Vertrag (Stabilitäts- und Wachstumspakt) hat sich leider als wirkungslos entpuppt, dies nicht zuletzt durch die im Jahre 2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung betriebene Aufweichung des Sanktionsregimes aufgrund eigener fiskalpolitischer Unzulänglichkeit und Schwäche. In der Folge ist der sog. Stabilitäts-Pakt 68 Mal gebrochen worden, ohne dass Sanktionen erfolgt wären. Mit dem nun verabschiedeten Fiskalvertrag werden diese Mängel beseitigt. Europa wird damit ein sicheres fiskalpolitisches Fundament gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz