Frage an Gisela Piltz von Udo K. bezüglich Familie
Sehr verehrte Frau Piltz,
befürworten Sie die stärkere Anerkennung der Erziehungsleistungen älterer Mütter bei der Rente, indem Sie sich für die Anrechnung von drei Erziehungsjahren (bis heute 1 Erziehungsjahr) für die Erziehung der vor dem Jahre 1992 Geborenen einsetzen?
Mit freundlichem Gruß
Udo Kock
Sehr geehrter Herr Kock,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ausweitung der Anerkennung der Erziehungsleistungen älterer Mütter.
Bereits heute bringt der Bund zusätzlich zu den Bundeszuschüssen bereits jährlich 11 Milliarden Euro an Bundesmitteln für Kindererziehungszeiten auf. Zudem wird die Höhe dieser Bundesmittel bereits nach der seit 1992 geltenden Rechtslage mit zunehmenden Rentenzugängen stark ansteigen. Eine Ausweitung fiktiver Anrechnungen nicht erbrachter Beitragsleistungen sowie eine weitere Aufwertung gewisser Beitragszeiten halte ich vor diesem Hintergrund für nicht angebracht. Die Bundesmittel dienen dem sofortigen Konsum im umlagefinanzierten Rentensystem und sind nicht nachhaltig angelegt. Dieser Vorschlag ist daher nicht im Sinne einer generationengerechten Rentenpolitik.
Im Übrigen setzen wir darauf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, zum Beispiel durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Solche Maßnahmen ermöglichen insbesondere Frauen, denen dies heute oftmals nicht möglich ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, aus der sie Rentenanwartschaften erwerben.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz