Frage an Gisela Piltz von Atsuko O. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Piltz,
Ich bin selber Ausländerin ( Japanerin ). Kann man ein Gesetz machen, wenn jemand mit Ausländerin oder Ausländer heiratet, nach der Scheidung muss man lebenslang für Ex-Frau oder Ex-Ehemann zahlen oder nach diese Heimat schicken lassen. Sonst zahlen wir für mehr Sozialhilfeempfänger von Scheinehe. Das kostet den Steuerzahler zu viel Geld. Ich zahle selber seit 20 Jahren Steuern als Ausländerin. Viele andere Ausländer oder Ausländerinnen können diese Scheinehe ausnutzen kostenlos in Deutschland zu wohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau A. Ogawa
Sehr geehrte Frau Ogawa,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne gehe ich im Folgenden auf Ihre Frage ein.
Derzeit muss eine Ehe nach § 31 Abs. 1 AufenthG zwei Jahre bestanden haben, damit der geschiedene Ausländer ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach der Heirat erlangt. Hat die Ehe kürzer nur bestanden, ist der geschiedene Ehegatte zur Ausreise verpflichtet.
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich dazu entschieden, diese Ehebestandszeit auf drei Jahre anzuheben. Diese Änderung wird in Kürze in Kraft treten. Grund für die Änderung ist genau die von Ihnen angesprochene Befürchtung, dass die 2-jährige Ehebestandszeit einen Anreiz für Scheinehen darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz