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Gisela Piltz
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Frage von Manfred L. •

Frage an Gisela Piltz von Manfred L. bezüglich Recht

Hallo Frau Piltz,

es liegt ein Entwurf für ein "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" auf dem Tisch. Nach gegenwärtigem Stand werden die Pflichten u.a. aus dem KonTraG für die Verantwortlichen in der Wirtschaft kaum noch zu erfüllen sein. So soll bei Prävention untersagt werden, in der Mehrzahl Sozialer Netzwerke im Internet über Bewerber zu recherchieren. Auch die Aufklärung von Manager- bzw. Mitarbeiterkriminalität (TATORT Arbeitsplatz) durch verdeckten Videoeinsatz oder längere Überwachung von Verdachtspersonen wird mit Gültigkeit des neuen Gesetzes nicht mehr erlaubt sein. In Sozialen Netzwerken stehen alleine von den Nutzern selbst eingestellte Angaben, die nahezu von jedem Besucher eingesehen werden können - nur der künftige Arbeitgeber darf das nicht lesen??? Die Richter brauchen zur Wahrheitsfindung klare Fakten. Verlangt werden etwa mehrfache Nachweise für begangene Delikte. Das braucht seine Zeit.

Ist das so bewusst - und gewollt? Wenn nein: wie ist Ihre Position hierzu? Was unternehmen Sie um ein solches Gesetz zu verhindern? Was kann ich als Bürger dazu beitragen, dass aus gutgemeintem Datenschutz kein Ganovenschutz wird?

Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unterhalten Instrumente mit hohem Personaleinsatz und folglich hohem Aufwand gegen Schäden durch solche Wirtschaftskriminalität, zur Verhinderung oder Reduzierung. Dennoch steigen die Schadenszahlen und -summen signifikant. Polizei oder Staatsanwaltschaften sind erst dann Ansprechpartner, wenn mindestens Fakten für einen stabilen Anfangsverdacht auf dem Tisch liegen - aber wo und wie soll der denn entstehen, wenn die Möglichkeiten dermaßen verhindert werden?

Ich kann Ihnen gern eine Verbands-Broschüre über die Arbeit von privaten Ermittlern übersenden, in der u.a. ranghohe Politiker die Bedeutung und den Nutzen der Detektivbranche für Wirtschaft und Bürger hervor heben.

Sehr geehrte Frau Piltz, ich freue mich auf Ihre Reaktion.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lotze

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lotze,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage.

Kaum eine zweite Regelungsmaterie sieht sich so vielen, zum Teil diametral widerstreitenden Interessenlagen ausgesetzt, wie das Thema Datenschutz. Interessen, die auf der einen wie der anderen Seite in weiten Teilen sogar in der Verfassung verbrieft sind. Auch und gerade der Teilbereich des Arbeitnehmerdatenschutzes ist solchen Interessenkollisionen ausgeliefert. Die von Ihnen angesprochenen Problemfelder sind Beispiele für diese Gemengelage, die es nun über das Gesetz aufzulösen gilt.

Die christlich-liberale Koalition ist zu Beginn dieser Legislaturperiode mit der Maßgabe angetreten, den Datenschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Dabei ist aber auch völlig klar, dass neue Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerdaten nur dann erfolgreich sein können, wenn zugleich die Interessen der Unternehmen nicht vernachlässigt werden. Die dringend notwendige Aufwertung der Arbeitnehmerrechte darf deshalb nicht dazu führen, dass die Bekämpfung von Mobbing, Spionage oder Korruption unnötig erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Diese Marschroute haben Union und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 deutlich gemacht.

Mit Blick auf die vorgesehenen Regelungen zur Bewerberrecherche teile ich Ihre kritische Haltung. Die Multifunktionalität sozialer Netzwerke lässt eine Unterscheidung in reine Businessnetzwerke auf der einen Seite und solche zum ausschließlich privaten Gebrauch auf der anderen nicht zu. Deshalb sollte nach meinem Dafürhalten der potentielle Arbeitgeber sämtliche in sozialen Netzwerken rechtmäßig eingestellten Daten nutzen dürfen, soweit diese an einen unbestimmten Adressatenkreis gerichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz