Frage an Gisela Piltz von Anne M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Piltz,
bitte teilen Sie mir mit, wie die FDP zu den Versicherungsproblemen und damit auch Existenzproblemen der freien Hebammen in Deutschland steht? Vertritt die FDP nur die Interessen der selbständigen Ärzte oder auch die anderer - leider nicht so finanzstarker - Selbständiger wie die der Hebammen?
Mit freundlichem Gruß
Anne Menges
Sehr geehrte Frau Menges,
es ist meiner Fraktion und mir bewusst, welch wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag die Hebammen für die medizinische Versorgung Schwangerer und junger Mütter leisten. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe sowie der Erhalt der Wahlfreiheit Schwangerer und junger Mütter hat deshalb für die FDP-Bundestagsfraktion eine hohe Bedeutung. Dies erfordert auch eine angemessene Vergütung der Hebammenleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat zahlreiche Gespräche zur Situation insbesondere der freiberuflich tätigen Hebammen geführt. Auch der kräftige Anstieg der Haftpflichtprämien und seine Auswirkungen auf die Situation der Hebammen waren Inhalt dieser Gespräche. Nach unserer Information beruht der starke Anstieg der Haftpflichtprämien nicht darauf, dass die Versicherungen die Situation der Hebammen ausnutzen würden, sondern vielmehr auf den überproportional steigenden Kosten je Leistungsfall.
Im Jahr 2007 wurde die Vergütung der Hebammenleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Die bis dahin geltende Hebammengebührenverordnung wurde durch eine Vertragslösung ersetzt. Hiernach schließen der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen sowie die Verbände der von Hebammen geleiteten Einrichtungen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ab. Die besondere Situation freiberuflich tätiger Hebammen ist hierbei zu berücksichtigen. Für den Fall, dass sich die Vertragspartner nicht einigen, wird der Vertragsinhalt durch eine gemeinsame Schiedsstelle festgesetzt.
Am 5. Juli dieses Jahres haben sich die Vertragspartner, unter Vermittlung der Schiedsstelle, darauf geeinigt, die Hebammenvergütung für außerklinische Geburten aufgrund der gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien um 100 Euro pro Geburt und um 8 Euro pro Geburt für klinische Geburten zu erhöhen. Die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres. Seit diesem Tag gelten auch die erhöhten Haftpflichtprämien.
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat sich am 9. November 2010 erneut mit Vertreterinnen der Hebammenverbände getroffen. In Bezug auf die Auswirkungen der gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien auf die Vergütungssituation der Hebammen und die Versorgung mit Hebammenleistungen wurde in dem Gespräch vereinbart, zunächst die Datengrundlage zu verbessern. Hierzu wird das Bundesministerium für Gesundheit in enger Abstimmung mit den Hebammenverbänden ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen. Im Rahmen des für 2011 anstehenden Gesetzes zur Verbesserung der ambulanten Versorgung soll zudem eine Änderung im SGB V erfolgen, um eine stärkere Berücksichtigung der Haftpflichtprämien bei der Betrachtung der Gesamtkosten der Hebammen zu erreichen. Damit soll die Verhandlungsposition der Hebammen bei künftigen Vergütungsverhandlungen gestärkt werden. Darüber hinaus wurde über eine stärkere Einbeziehung der Hebammen in die Präventionsstrategie gesprochen. Ein sinnvoller Bereich könnte hier z.B. die ´Raucherentwöhnung´ bei Schwangeren sein. Die Hebammenverbände sind aufgefordert, hierzu auch eigene Vorstellungen zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz