Frage an Gisela Piltz von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich konnte nachlesen, was Sie in Ihrer Rede vor dem Bundestag am 03.07.2009 über die Grundrechte zu sagen hatten, und möchte Ihnen einige Fragen dazu stellen.
Sie beschwerten sich damals, daß die meisten Menschen in Deutschland die Auffassung vertreten, daß aus ihrer Sicht Rechte vom Staat geschenkt werden (vgl. S. 26113 D in Plenarprotokoll 16/231).
Was ist daran verkehrt? Werden die Rechte von anderen gewährt außer dem Staat? Schenkt sich der Mensch die Rechte selbst? Wer gibt anderen das Recht, dies oder jenes zu tun oder zu unterlassen? Ist es nicht, daß der Bürger zum Staat gehen muß, damit er ihm seine Rechte anerkennt, und daß er deswegen nicht anders vorgehen kann, weil ihm sonst verbotene Eigenmacht vorgeworfen wird?
Ferner in der Rede stellen Sie fest, daß die Bevölkerung die Grundechte nicht wahrnimmt (vgl. S. 26114 C, a.a.O.). Was stört Sie daran? Ist es Ihnen nicht bewußt, daß die meisten Menschen in Deutschland Untertane und daß diejenigen, die zu den Bürgern zählen, einer politischen Minderheit angehören?
Warum können Sie sich nicht damit begnügen, daß Sie eine politische Minderheit vertreten, die mündig werden möchte? Schließlich sind Sie durch das Verhältniswahlrecht dazu befugt. Sie müssen nicht „das ganze Volk“ vertreten. Zwar steht in Art. 38(1) Satz 2 GG Anderweitiges, aber das Grundgesetz scheint irrtümlich davon auszugehen, daß in Deutschland das Mehrheits- und nicht das Verhältniswahlrecht gültig ist. Diesen kleinen Realitätsverlust der Verfassunggeber mögen Sie zu verzeihen.
Um eine Antwort wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Luis Fernández Vidaud